Die umstrittene Klima- und Umweltschutzstiftung Mecklenburg-Vorpommern muss Schenkungssteuer auf die Zahlungen der Gazprom-Tochter Nord Stream 2 AG entrichten. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil endgültig entschieden. Damit endet ein jahrelanger Rechtsstreit um eine Schenkung in Höhe von 20 Millionen Euro.
Die Stiftung hatte argumentiert, die Mittel seien ausschließlich für Klimaschutzprojekte im Sinne des Gemeinwohls bestimmt gewesen und müssten daher steuerfrei bleiben. Das Finanzamt Ribnitz-Damgarten widersprach: Die Stiftung sei laut Satzung nicht gemeinnützig, zudem gebe es keinen schriftlichen Nachweis über die konkrete Zweckbindung der Millionen. Der BFH folgte nun dieser Sicht und wertete die Zahlungen als „freigiebige Zuwendungen“, die nicht von der Steuer befreit seien.
Der Fall hatte bundesweit Aufmerksamkeit erregt – auch wegen einer Finanzbeamtin, die Steuerunterlagen der Stiftung verbrannt hatte. Kritiker werfen der 2021 vom Land gegründeten Stiftung vor, sie habe vor allem der Fertigstellung der Pipeline Nord Stream 2 dienen sollen, die durch US-Sanktionsdrohungen unter Druck stand. Die Nord Stream 2 AG brachte 20 Millionen Euro ein; über den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der Stiftung wurden Geschäfte im Umfang von mehr als 160 Millionen Euro abgewickelt.
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) verteidigte die Stiftung mehrfach, zuletzt auch kämpferisch im Untersuchungsausschuss des Landtags. Nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine kündigte sie im Februar 2022 an, die Stiftung aufzulösen und die Mittel für humanitäre Zwecke zu nutzen. Im Oktober 2025 zog sich das Land endgültig aus der Stiftung zurück.