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Land streicht doppelte Statistik-Abfrage für Agrarbetriebe

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirte müssen dem Statistikamt nicht mehr melden, was sie auf ihren Äckern anpflanzen. Das Amt nutzt dafür künftig Anbau-Daten, die von den Betrieben bereits an die EU gemeldet wurden, um Subventionen zu bekommen. Das geht aus einer Mitteilung des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern hervor.

„Da die Bodennutzungshaupterhebung 2025 erstmalig ausschließlich auf Basis von Verwaltungsdaten durchgeführt wird, entfällt die Berichtspflicht für diese Erhebung für rund 3.500 landwirtschaftliche Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern“, heißt es.

Bauernverband: Schritt in die richtige Richtung

Bislang mussten die Landwirte jährlich detailliert Auskunft geben – nicht nur gegenüber der EU, sondern auch gegenüber dem Statistikamt. Künftig wird nur noch ersteres fällig. Damit würden die Unternehmen weiter von Bürokratie entlastet, teilte das Statistische Amt des Landes mit. Die Rinderzählung und die Forststrukturerhebung wurden demzufolge bereits abgeschafft. 

Der Landesbauernverband begrüßte den Verzicht auf die Meldepflicht. Dies sei ein guter Schritt in die richtige Richtung, dem weitere folgen sollten. Agrarverbände hatten wiederholt Entlastungen von Bürokratie gefordert.

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