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Messerangriff in Flüchtlingsunterkunft – Angeklagter gesteht

Knapp zehn Monate nach dem tödlichen Messerangriff in einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in Nordwestmecklenburg hat am Landgericht in Schwerin der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter begonnen. Die Staatsanwaltschaft legt dem 47-jährigen aus der Türkei stammenden Mann Totschlag zur Last. 

Laut Anklage soll er Anfang Dezember 2024 in der gemeinsam bewohnten Unterkunft in Beckerwitz nahe Wismar mehrfach mit einem Küchenmesser auf einen 50-jährigen Afghanen eingestochen und dabei wichtige Blutgefäße verletzt haben. Das Opfer sei noch vor dem Eintreffen der Rettungskräfte verblutet, hieß es. Die Tatwaffe habe eine etwa 20 Zentimeter lange Klinge.

Angeklagter fühlte sich bedroht

In einer von seinem Anwalt verlesenen Erklärung gab der Angeklagte die folgenschwere Messerattacke zu. Schon zuvor habe es immer wieder Auseinandersetzungen gegeben, unter anderem im Streit um die Verteilung der Zimmer in der von drei Flüchtlingen unterschiedlicher Nationalität bewohnten Wohnung. An dem Abend sei der Konflikt nach fortwährenden Beleidigungen gegen ihn und seine Familie eskaliert, ließ der Angeklagte mitteilen. Er habe ein Telefonat mit seiner Frau abbrechen müssen.

Als sein Kontrahent einen «metallisch klingenden Gegenstand» ergriffen habe, habe er aus der Küche ein Messer geholt und im Handgemengen auf sein Opfer eingestochen. «Ich hatte Angst um mein Leben», ließ sich der Angeklagte zitieren. Er selbst habe eine Schnittwunde erlitten. Mit welchem Messer ihm diese Verletzung zugefügt wurde, blieb auch nach der Befragung offen.

Laut Anklage waren beide Männer zur Tatzeit betrunken. Eine Blutanalyse habe bei dem Angeklagten 2,2 Promille ergeben. Der mutmaßliche Täter sitzt seit Dezember 2024 in Untersuchungshaft, die aufgrund gerichtlicher Umstände über die maximal zulässigen sechs Monate verlängert worden seien, hieß es. Für den Prozess sind bis Mitte November zunächst noch acht Verhandlungstage anberaumt.

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