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Nach Gerichtsbeschluss: Landkreis Nordwestmecklenburg verzichtet auf Beschwerde

Nach Prüfung des am 3. März 2023 ergangenen Beschlusses des Verwaltungsgerichtes Schwerin, mit dem ein Baustopp für die Errichtung der zeitweisen Gemeinschaftsunterkunft im Gewerbegebiet Upahl verhängt wurde, hat der Landkreis die Entscheidung getroffen, keine Beschwerde einzulegen.

Landrat Tino Schomann dazu: „Wir haben im Rahmen des Baubeginns nach besten Wissen und Gewissen gehandelt. Dabei war uns bewusst, dass wir eine Baugenehmigung brauchen würden. Der Bauantrag sollte innerhalb von drei Monaten nach Baubeginn im Rahmen der Sonderregelung für zeitweise Gemeinschaftsunterkünfte eingereicht werden. Dieser hätte dann auch die Beteiligung der Gemeinde beinhaltet. Das hat das Gericht anders gesehen und wir werden dieser Entscheidung folgen.“

Nach der Bewertung des Landkreises kann damit das entsprechende Hinweispapier bei einer solchen Errichtung einer zeitweisen Gemeinschaftsunterkunft oder eine entsprechende Umnutzung bestehender Gebäude nicht mehr zur Anwendung kommen.

Der Landkreis hat den Bauantrag am Freitag, 10. März 2023, eingereicht.

Landrat Tino Schomann wird sich im Rahmen seines mündlichen Berichtes auf der kommenden Kreistagssitzung am 23. März zu dem Thema äußern und die Kreistagsmitglieder und die Öffentlichkeit zum Sachstand informieren.

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