Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat eine überarbeitete Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung beschlossen. Hintergrund ist die rechtliche Unwirksamkeit der bisherigen Regelung, die eine Neufassung erforderlich machte. Nach rund einjähriger Überarbeitung tritt nun ein neues Berechnungsmodell in Kraft, das die Abrechnung von Schmutz- und Niederschlagswasser voneinander trennt und die Versiegelung von Grundstücksflächen in den Mittelpunkt stellt.
Künftig wird die Niederschlagswassergebühr anhand eines differenzierten Flächenfaktors berechnet. Dachflächen, von denen Regenwasser vollständig in die Kanalisation abfließt, werden mit dem Faktor 1,0 angesetzt. Dächer mit Regenspeichereffekt – etwa durch Begrünung oder spezielle Materialien – werden mit dem günstigeren Faktor 0,3 berechnet. Gleiches gilt für teilversiegelte Flächen wie Rasengittersteine oder lockeren Kies. Vollständig versiegelte Flächen wie Garageneinfahrten oder Terrassen bleiben beim Faktor 1,0.
Laut Bürgermeister Thomas Beyer sollen die Gebührenbescheide ab Anfang 2026 verschickt werden – rückwirkend auch für das Jahr 2025. Grundlage für die Berechnung sind Daten, die der Wismarer Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb (EVB) in den vergangenen Monaten erhoben hat. Neben Erhebungsbögen, die im Frühjahr an Grundstückseigentümer verschickt wurden, kamen auch Luftbildaufnahmen zum Einsatz, um den Versiegelungsgrad einzelner Grundstücke zu ermitteln.
Besonderes Augenmerk liegt auch auf der Regenwassernutzung: In Wismar sind inzwischen rund 350 genehmigte Zisternen registriert. Diese werden bei der Gebührenberechnung mit dem Faktor 0,5 berücksichtigt – ein Anreiz für nachhaltige Wassernutzung.
Mit der neuen Satzung will die Stadt nicht nur rechtliche Klarheit schaffen, sondern auch ökologische Aspekte stärker gewichten. Grundstückseigentümer, die auf Versickerung und Speicherung setzen, profitieren künftig von spürbaren Gebührenvorteilen.