Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr sorgt in Wismar derzeit für Diskussionen – besonders bei Eigentümergemeinschaften. Der Entsorgungs‑ und Verkehrsbetrieb (EVB) reagiert auf zahlreiche Rückfragen und erläutert, warum einzelne Miteigentümer Gebührenbescheide für ein gesamtes Grundstück erhalten.
Wer den Bescheid bekommt
Bei Immobilien mit mehreren Eigentümern gilt eine feste Reihenfolge für den Versand der Bescheide. Ist dem EVB eine Hausverwaltung bekannt, wird diese direkt angeschrieben. Fehlt eine solche Angabe, wird stellvertretend ein einzelner Miteigentümer oder eine Miteigentümerin als Gebührenschuldner herangezogen.
Zwar sind im Bescheid alle Miteigentümer aufgeführt, doch die Zahlungspflicht liegt zunächst bei der adressierten Person. Diese muss die Kosten anschließend intern mit der Gemeinschaft abrechnen. Grundlage dafür ist § 3 Absatz 3 der städtischen Abwassergebührensatzung. Laut EVB wurde dieses Verfahren bereits 2025 bei den Erhebungsbögen erfolgreich angewendet.
Warum die Umstellung notwendig war
Auslöser der Reform ist ein Urteil zur Gebührengerechtigkeit. Bislang war die Niederschlagswassergebühr in einer einheitlichen Abwassergebühr von 2,94 Euro pro Kubikmeter Frischwasser enthalten. Da der Trinkwasserverbrauch jedoch nichts über die Menge des eingeleiteten Regenwassers aussagt, war dieses Modell rechtlich nicht mehr zulässig.
Das alte System führte zu deutlichen Verzerrungen:
- Vorteile für Grundstücke mit großen versiegelten Flächen und geringem Wasserverbrauch
- Nachteile für Haushalte mit hohem Wasserverbrauch, aber kaum versiegelten Flächen
Die neue Regelung soll diese Ungleichheiten beseitigen.
Die neuen Tarife (Stand 2026)
Die Abwasserrechnung setzt sich nun aus zwei Komponenten zusammen:
- Schmutzwassergebühr: 2,37 €/m³ – orientiert am Trinkwasserverbrauch
- Niederschlagswassergebühr: 0,30 €/m² – orientiert an der versiegelten Fläche, die in die Kanalisation entwässert
Das laufende Erhebungsverfahren dient dazu, diese Flächen korrekt zu erfassen.
EVB bietet Dialog an
Der EVB kündigt an, aktiv auf betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer zuzugehen, um offene Fragen zu klären und die Abrechnung transparent zu erläutern. Wer Unterstützung benötigt, kann sich direkt an den Entsorgungs‑ und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar wenden.