Sonntag, 28.April 2024 | 19:04

Rechnungshof wirft Regierung undurchsichtige Buchhaltung vor

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Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern hat dem Finanzministerium eine schwer zu durchschauende Buchführung vorgeworfen.

“Es entsteht der Eindruck einer Irreführung des Landtags”, sagte Präsidentin Martina Johannsen am Mittwoch in Schwerin vor Journalisten anlässlich der Vorstellung des Landesfinanzberichts für das Haushaltsjahr 2020. Gesetzeswidrig sei das Vorgehen jedoch nicht, das Haushaltsgesetz räume dem Ministerium sehr viel Handlungsspielraum ein.

Den Aussagen der Experten nach lässt sich das Finanzministerium zwar in die Karten schauen, zu verstehen sei das Gezeigte jedoch für einzelne Abgeordnete nicht ohne Weiteres.

Zu den kritisierten Praktiken gehört zum einen eine unübersichtliche Anzahl an 23 Sondervermögen wie auch der mangelnde Mittelabfluss und die Art der Mittelverwendung beim zur Bewältigung der Corona-Folgen aufgelegten MV-Schutzfonds. 2,85 Milliarden Euro an Kreditermächtigungen hatte die Landesregierung sich gestatten lassen, tatsächlich abgeflossen und nicht nur verplant sind den Angaben nach hiervon bisher nur 700 Millionen Euro. Insgesamt sieht der Rechnungshof beim Schutzfonds wie auch anderen Sondervermögen eine “Eichhörnchenmentalität” der Landesregierung. Eigentlich könnte das Land eine Milliarde an möglichen Krediten des Schutzfonds streichen, ohne auf einen Notpuffer verzichten zu müssen, so der Tenor. Doch Mecklenburg-Vorpommern erhalte sich stattdessen einen Schattenhaushalt. Auf diesen Trick haben Johannsen zufolge zwar auch andere Bundesländer zurückgegriffen, aber nicht in diesem Ausmaß.

Zum wiederholten Mal enthält der Finanzbericht deutliche Kritik an undurchsichtigen Personalausgaben von Wohlfahrtsverbänden. Passiert sei hier trotz eines Untersuchungsausschusses im Landtag und dem neuen Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz nichts. “Das geht so nicht”, äußerte Johannsen Unverständnis. Das Land sei verpflichtet, Leistungen zu prüfen. Konkret geht es um beim Land abgerechnete Personalausgaben und Arbeitszeiten, die in der Realität nicht erbracht wurden.

Wenngleich der Rechnungshof insgesamt eine stärkere Reflexion über die Notwendigkeit vor allem von Personalausgaben in der öffentlichen Verwaltung anmahnte, ist die Kontrollinstanz überzeugt: Bei der Finanzprüfung der Wohlfahrtsverbände würde sich mehr Personal lohnen.

Unter dem Strich sind die bereinigten Einnahmen des Landes im Pandemie-Jahr 2020 trotz der Belastungen zum Vorjahr um 8,4 Prozent auf rund 9,4 Milliarden Euro gestiegen. Auf der anderen Seite steht jedoch – rein buchungstechnisch – eine Explosion der Ausgaben um 44,4 Prozent auf rund 12,4 Milliarden Euro. Wie Johannsen erläuterte, ist das jedoch vor allem auf den MV-Schutzfonds zurückzuführen, dessen Kreditaufnahme noch nicht in vollem Umfang tatsächlich ausgeführt, sondern nur verbucht wurde.

Würde das Land die insgesamt noch möglichen Ausgaben des Schutzfonds-Vermögens von 2,1 Milliarden Euro nutzen, so würden in den Jahren 2024, 2025 und 2026 rein rechnerisch allein 1,23 Milliarden Euro an Mehrausgaben auf das Land zukommen. Wenngleich über das Steueraufkommen noch nichts bekannt ist, geht der Rechnungshof davon aus, dass hier eine signifikante Finanzierungslücke für den Landeshaushalt entstünde.

Johannsen bekräftigte daher wiederholt ihre Empfehlung, die Kredite nicht zu nutzen, wenn sie nicht benötigt werden.

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