Dienstag, 23.April 2024 | 15:33

Schwerin: Lockerungen für Kadersportler in M-V – Athleten dürfen uneingeschränkt trainieren

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Mecklenburg-Vorpommerns Nachwuchsathleten dürfen ab sofort öffentliche und private Sportanlagen für den Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb wieder nutzen, unter Einhaltung von strengen Hygienevorgaben. Dies gilt für alle olympischen, paralympischen, deaflympischen und nichtolympischen Sportarten mit dem Status Landeskader, jedoch weiterhin ohne Zuschauer. Bisher war das uneingeschränkte Training nur Bundeskadern und Berufssportlern vorbehalten.

„Ich bin froh, dass unsere Landeskader wieder ohne Einschränkungen trainieren und sich damit auf nationale und internationale Wettbewerbe vorbereiten können, wir unterstützen das gerne“, sagte Sportministerin Stefanie Drese. „Das Leistungsniveau darf auch bei den jungen Sportlerinnen und Sportlern nicht auf der Strecke bleiben, da an den Nachwuchsbereich gleichermaßen hohe Anforderungen im sportlichen Vergleich gestellt werden.“

Für Trainer, Betreuer, medizinisches Personal sowie das Schieds- und Wettkampfgericht besteht nun jedoch die Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bislang wurde dies nur empfohlen. Dabei sind medizinische Gesichtsmasken oder Atemschutzmasken, zum Beispiel FFP2-Masken, zu verwenden.

„Trotz der Lockerungen ist die Gesundheit der Athletinnen und Athleten sowie aller am Sportgeschehen Beteiligten unsere oberste Priorität. Deshalb müssen Hygiene- und Sicherheitskonzepte weiter verantwortungsvoll berücksichtigt werden“, betonte Sportministerin Drese.

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