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Schwesig strikt gegen Abschaffung der “Rente mit 63”

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat Forderungen von Unions-Fraktionsvize Jens Spahn nach einem sofortigen Aus der Rente mit 63 strikt zurückgewiesen. “Das wäre ungerecht und würde die Menschen hart treffen, die ihr ganzes Leben lang und oft mit vollem körperlichem Einsatz hart gearbeitet haben”, erklärte die SPD-Politikerin am Sonntag. Bei der Einführung der Rente sei sehr genau abgewogen worden, wer von dieser Regel profitieren solle. “Sie gilt nur für diejenigen, die in diesem Alter bereits 45 Versicherungsjahre aufweisen.”

Es sei auch ein Zeichen des Respekts, dass diese Menschen nach dieser langen Zeit ohne Abschläge in Rente gehen können. “Deshalb empfinde ich es als rücksichtlos, dass Herr Spahn diejenigen, die nach einem langen Berufsleben mit 63 nicht mehr können, auf die Erwerbsminderungsrente verweisen will.” Zweifellos müsse sich Deutschland stärker um die Fachkräftesicherung kümmern. “Dafür könnten gerade diejenigen mehr tun, die in den letzten Monaten immer wieder das Renteneintrittsalter und nun auch die Rente mit 63 in Frage stellen”, sagte Schwesig.

Spahn hatte zuvor der “Bild am Sonntag” gesagt: “Die Rente mit 63 kostet Wohlstand, belastet künftige Generationen und setzt die falschen Anreize.” Sie sollte deshalb sofort abgeschafft und durch eine bessere Erwerbsminderungsrente ersetzt werden. Die Fachkräfte, die früher in Rente gegangen seien, fehlten nun “bitterlich”.

Die “Rente mit 63” ist die seit 2014 bestehende Möglichkeit eines frühen Rentenbezugs ohne Abschläge für langjährig Versicherte. Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung hatte im Dezember mitgeteilt, dass die Menschen in Deutschland immer häufiger früh in Rente gehen. Viele scheiden demnach bereits mit 63 oder 64 Jahren aus dem Arbeitsmarkt aus – deutlich vor der Regelaltersgrenze. 2021 erfolgte nach Angaben des Instituts fast jeder dritte Zugang zur Altersrente über den Weg der “Rente mit 63”. Die Berechnungen basierten auf den Mikrozensus-Daten zur Entwicklung der Erwerbsbeteiligung.

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