Die Planungen für den Neubau der Wismarer Hochbrücke gehen in eine entscheidende Phase. Die Hansestadt will ihre Interessen im laufenden Planfeststellungsverfahren gegenüber dem Land Mecklenburg-Vorpommern geltend machen. Dafür muss eine umfangreiche Stellungnahme fristgerecht bei der zuständigen Anhörungsbehörde eingehen. Die Bürgerschaft soll sich am 3. November mit den Einwendungen der Stadt befassen und den Bürgermeister legitimieren, diese offiziell einzureichen.
Viel Zeit bleibt dafür nicht. Bereits am Freitag, dem 6. November 2026, endet die Frist. Sollte die Hansestadt ihre Einwendungen nicht rechtzeitig übermitteln, droht nach Einschätzung der Verwaltung der Verlust wichtiger Rechte und Ansprüche im weiteren Verfahren.
Umfangreiche Prüfung sorgt für Zeitdruck
Die Vorbereitung der Stellungnahme war nach Angaben der Stadtverwaltung besonders aufwendig. Neben der Auswertung der Planungsunterlagen mussten sich mehrere Fachbereiche abstimmen und die unterschiedlichen kommunalen Interessen zusammenführen.
Gleichzeitig setzt das gesetzlich geregelte Verfahren enge Fristen. Aus diesem Grund kann die fertige Einwendung den Mitgliedern der Bürgerschaft erst kurzfristig vor der Sitzung zur Verfügung gestellt werden. Die Verwaltung weist in ihrer Beschlussvorlage ausdrücklich darauf hin, dass die üblichen Ladungsfristen für diese Unterlage nicht eingehalten werden können, und bittet dafür um Verständnis.
Für die Stadtvertreter bedeutet das, dass sie sich innerhalb kurzer Zeit mit einer Stellungnahme befassen müssen, die für die weitere Entwicklung des Hochbrückenprojekts von erheblicher Bedeutung sein kann.
Warum der 6. November für Wismar so wichtig ist
Die Einwendung muss spätestens am 6. November 2026 bei der Anhörungsbehörde eingegangen sein. Entscheidend ist dabei nicht allein die Absendung, sondern der fristgerechte Eingang. Die Verwaltung warnt in ihrer Vorlage ausdrücklich vor den möglichen Folgen einer Fristversäumnis. Demnach besteht die Gefahr, dass Rechte und Ansprüche der Hansestadt im weiteren Planfeststellungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Mit dem geplanten Beschluss soll die Bürgerschaft die städtische Einwendung zur Kenntnis nehmen und den Bürgermeister legitimieren, sie rechtzeitig einzureichen. Damit soll sichergestellt werden, dass Wismars Interessen im weiteren Verfahren berücksichtigt werden können.
Noch keine Entscheidung über den Brückenbau
Bei der anstehenden Befassung geht es nicht um die endgültige Genehmigung des Hochbrückenneubaus. Diese Entscheidung fällt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens durch die zuständige Behörde. In diesem Verfahren werden die eingereichten Unterlagen geprüft, betroffene öffentliche und private Belange berücksichtigt und die unterschiedlichen Interessen gegeneinander abgewogen.
Die Stellungnahme der Hansestadt ist deshalb ein wichtiger Bestandteil des Verfahrens. Sie bietet Wismar die Möglichkeit, eigene Anforderungen und mögliche Bedenken offiziell vorzubringen, bevor über das Bauvorhaben entschieden wird. Ob und in welchem Umfang die zuständige Behörde den Einwendungen folgt, bleibt abzuwarten.
Bürgerschaft befasst sich am 3. November mit der Hochbrücke
Für die Hansestadt steht damit eine wichtige kommunalpolitische Entscheidung an. Die Stadtverwaltung hat ihre Prüfung abgeschlossen und will die daraus entstandenen Einwendungen nun auf den offiziellen Weg bringen. Am 3. November soll sich die Bürgerschaft mit der Vorlage beschäftigen. Zwischen dieser Befassung und dem Ablauf der Einwendungsfrist liegen lediglich drei Tage.Der enge Zeitplan zeigt, unter welchem Druck die Verwaltung und die Stadtvertreter bei diesem Verfahren stehen.
Fest steht: Mit der fristgerechten Einreichung will Wismar verhindern, dass kommunale Interessen beim Neubau der Hochbrücke unberücksichtigt bleiben. Welche Auswirkungen die Einwendungen auf die weiteren Planungen haben werden, wird sich erst im Fortgang des Planfeststellungsverfahrens zeigen.