Samstag, 20.April 2024 | 05:22

Stadt Rostock äußert sich zum Vorstoß die Außengastronomie ab April zu öffnen

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Die heutige Meldung, wonach die Stadt Rostock erwägt ab die April die Außengastronomie öffnen zu wollen, sorgt für viel Aufregung – im Netz und anderswo.

Wir haben jetzt natürlich sofort den Hörer in die Hand genommen, um das mal genauer zu hinterfragen. Ulrich Kunze, Sprecher der Hansestadt Rostock beruhigt dann aber doch, und verweist auf die von der Stadt Rostock veröffentlichte Pressemitteilung. Darin heißt es dann nämlich: “Die Hanse- und Universitätsstadt bietet Gastronomiebetrieben die Möglichkeit, vom 1. April bis 31. Oktober 2021 zusätzliche Flächen im Verkehrsraum zu nutzen, um Tische, Stühle und gastliches Zubehör aufzustellen. So könnten diese die Vorgaben der Corona-Maßnahmen leichter umsetzen und den Betrieb wieder aufnehmen. Im Zuge möglicher Lockerungen der Corona-Maßnahmen könnten Restaurants wieder Tischbedienung durchführen, müssen dabei aber einen Mindestabstand zwischen den Tischen gewährleisten. Voraussetzung ist natürlich die grundsätzlich mögliche Wiederaufnahme des Gastronomiebetriebs im Jahre 2021.”

Auch mit dem Begriff der “Außengastronomie” sei es ganz anders gemeint. “Genutzt werden können städtische Flächen einschließlich der für den ruhenden Verkehr vor den gastronomischen Einrichtungen. Nach der Einzelfallprüfung der Anträge wird die Stadtverwaltung entsprechende Anordnungen treffen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Genehmigungen werden mit Blick auf die Corona-Eindämmungsmaßnahmen befristet und bis auf weiteres gebührenfrei ausgesprochen. Die Nutzung der Sonderflächen kann nach Einzelfallprüfung zunächst kostenfrei bis zum 31. Oktober 2021 erfolgen. Über eine Verlängerung der Maßnahme entscheidet die Stadtverwaltung.”

Bedingungen für die Genehmigung von Schank- und Auslagenbereichen im Straßenbereich sind eine eigenverantwortliche Durchführung der verkehrsrechtlichen Anordnung inklusive Stellung von Sperren, Schildern und gegebenenfalls Personal, die Verpflichtung Mehrweggeschirr zu nutzen und ausreichend breite Gehwege von mindestens 1,80 Meter freizuhalten. Hintergrund dieser Maßnahme ist die notwendige Aufrechterhaltung des 1,50 Meter-Abstandsgebotes. Dieses führt zu einem erhöhten Bedarf an Flächen im Innen- und Außenbereich gegenüber den Verhältnissen vor der Pandemie. Insbesondere für die unter den Beschränkungen der Pandemie existenziell bedrohten Betriebe sind entsprechend große Außenflächen zur Sicherung der ökonomischen Existenz anzubieten.

so schön es auch klingt, so Ulrich Kunze, gelte aber auch für Rostock die Corona-Landesverordnung. Aber wenigstens können wir mit dem Vorurteil aufräumen, dass es sich bei der Ursprungsmeldung um einen verfrühten “Aprilscherz” handelte.

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