Donnerstag, 25.April 2024 | 10:28

Straßenmusik in der Hansestadt Wismar: Nicht alles ist erlaubt!

Share

Die historische Altstadt von Wismar stellt eine beliebte Kulisse für Straßenmusiker und Kleinkünstler dar. Das Darbieten von Straßenmusik bzw. Straßenkunst auf Gehwegen und in der Fußgängerzone der Hansestadt Wismar ist grundsätzlich eine Sondernutzung.

Sie ist nach § 4 Absatz 5 der Sondernutzungssatzung der Hansestadt Wismar erlaubnisfrei, wenn es sich um einzeln auf Gehwegen und in der Fußgängerzone auftretende Künstler und Straßenmusikanten (ohne elektroakustische Verstärker) handelt. Für die übrigen Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, Rollstuhlfahrer etc.) muss eine ausreichende Breite zur Nutzung der öffentlichen Fläche verbleiben. Es darf auch nicht zu einer störenden Beeinträchtigung der Anwohner, der Gewerbetreibenden und der Nutzer von genehmigten Sondernutzungsflächen, z. B. Außenbestuhlung der Gastronomie kommen. Hier gilt gegenseitige Rücksichtnahme.

Der Einsatz von elektroakustischen Verstärkern ist daher bei Straßenmusik nicht erlaubt.

Folge uns...

Kommentiere den Artikel

Bitte schreibe deinen Kommentar!
Bitte gib hier deinen Namen ein

lass' uns dir doch helfen

Mit einem Stichwort oder auch nur einem Namen findest du, wonach du suchst

Unser gesamtes Archiv mit tausenden Artikeln, Beiträgen und zahlreichen Informationen steht dir bei der Suche zur Verfügung. Dabei stehen dir alle Bereiche wie z.B. Politik, Sport, Wirtschaft oder Rostock, Schwerin, Wismar zur Verfügung.