Fast ein Jahr nach dem tödlichen Messerangriff auf einen 31‑jährigen Imbissmitarbeiter in Bad Kleinen hat das Landgericht Schwerin ein Urteil gefällt. Die Strafkammer ordnete am Freitag die dauerhafte Unterbringung des 37‑jährigen Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte, sieht das Gericht die Tat als erwiesen an. Eine reguläre Haftstrafe stand nicht im Mittelpunkt, da der Mann zum Tatzeitpunkt aufgrund einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig galt. Er soll so lange in der Klinik bleiben, bis keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit besteht.
Messerangriff im November 2025
Die Tat hatte sich im November 2025 in einem Imbiss in Bad Kleinen ereignet und weit über die Region hinaus Entsetzen ausgelöst. Nach den Ermittlungen stach der damals 37‑Jährige unvermittelt und mehrfach mit einem Messer auf den 31‑jährigen Mitarbeiter ein. Als das schwer verletzte Opfer versuchte, nach draußen zu fliehen, setzte der Angreifer die Attacke vor dem Gebäude fort. Der Mann starb noch am Tatort. Der Täter wählte anschließend selbst den Notruf und ließ sich kurz darauf widerstandslos festnehmen.
Großeinsatz der Polizei
Noch am Abend lief ein umfangreicher Polizeieinsatz an. Die benachbarte Hauptstraße wurde zeitweise voll gesperrt, Spuren wurden in einem speziell errichteten Zelt vor dem Imbiss gesichert. Ermittler setzten unter anderem Metalldetektoren ein, um die Tatwaffe zu finden. Bereits kurz nach dem Vorfall hatte die Staatsanwaltschaft auf den Verdacht einer psychischen Erkrankung hingewiesen. Dieser bestätigte sich im Verlauf des mehrmonatigen Sicherungsverfahrens.