Die Sanierungssatzungen „Altstadt Wismar“ und „Altstadt Wismar – Erweiterungsgebiet“ wurden von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar verlängert. Ursprünglich im Jahr 2003 ohne Enddatum eingeführt, wurde ihre Laufzeit zwischenzeitlich bis Ende 2030 begrenzt. Diese Begrenzung war notwendig, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen und die Satzungen als Grundlage für finanzielle Förderungen nutzen zu können.
Gründe für die Verlängerung
Nach Angaben der Stadtverwaltung wird die vollständige Sanierung des Welterbe-Kerns, der die Wismarer Altstadt und den Hafen umfasst, nicht bis 2030 abgeschlossen sein. Um diese bedeutenden Arbeiten fortzusetzen, hat die Bürgerschaft beschlossen, die Laufzeit um weitere 15 Jahre zu verlängern. Interne Planungen schätzen, dass die Sanierungsarbeiten bis 2042 andauern werden. Sollte sich abzeichnen, dass auch dieser Zeitraum nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, eine weitere Verlängerung zu beantragen.
Finanzierung der Sanierung
Ein erheblicher Teil der Sanierungsarbeiten in Wismar wird durch Städtebaufördermittel finanziert. Seit 1991 sind bis zum Jahr 2024 insgesamt 183 Millionen Euro allein in die Sanierung der Altstadt geflossen. Die Hansestadt Wismar beantragt jedes Jahr neue Fördermittel, um die laufenden Projekte zu unterstützen.
Seit der Wende wurden über 1.200 Häuser im Altstadtkern von Wismar saniert. Trotz dieser Fortschritte stehen noch etwa 70 Gebäude auf der To-Do-Liste, die saniert werden müssen. Die kontinuierliche Sanierung trägt nicht nur zur Erhaltung des historischen Erbes bei, sondern fördert auch die Attraktivität und Lebensqualität in der Altstadt von Wismar.