Die Universitätsmedizin Rostock und die Universitätsmedizin Greifswald haben bei den zuständigen Arbeitsgerichten den Erlass einstweiliger Verfügungen gegen neuerliche Warnstreiks der Gewerkschaft Verdi beantragt. Beide Häuser haben das Vorgehen nach eigenen Angaben abgestimmt. Verdi plant von Dienstag bis Freitag Warnstreiks.
„Mit den fast für die gesamte Woche angekündigten Arbeitsausständen sehen wir die Verhältnismäßigkeit der Streikmaßnahmen im Interesse unserer Patientinnen und Patienten gefährdet“, sagte Stefan Menzel, Pressesprecher der Universitätsmedizin Rostock. Die Möglichkeit zu streiken, sei zwar ein Grundrecht.
Allerdings berge die Ausweitung der Warnstreiks das Risiko, dass selbst die medizinische Minimalversorgung an der Universitätsmedizin Rostock nicht mehr aufrechterhalten werden könne. „Können wir Patientinnen und Patienten wegen der Streikmaßnahmen nicht mehr auf Grundlage der Notdienstvereinbarung versorgen, wird aus unserer Sicht eine Grenze überschritten“, so Menzel weiter.
Als „völlig unbegründet“ kritisierte Verdi das Vorgehen. „Zu keinem Zeitpunkt ist das Patientenwohl gefährdet. Dafür sorgen die sorgfältig verhandelten und strikt am Patientenwohl orientierten Notdienstvereinbarungen“, wurde Landesfachbereichsleiter Jochen Penke in einer Mitteilung der Gewerkschaft zitiert. Man werde die Anträge juristisch prüfen und vor den Arbeitsgerichten die Abweisung beantragen.
Verdi hatte vor dem Hintergrund der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder für diese Woche mehrtägige Arbeitsniederlegungen an den Universitätsmedizinstandorten Rostock und Greifswald angekündigt. Dabei sollten die Aktion so organisiert sein, „dass eine spürbare wirtschaftliche Wirkung entsteht“. Betroffen seien insbesondere Bereiche mit hoher wirtschaftlicher Relevanz, darunter Versorgungsbereiche sowie die OP-Pflege und die OP-Anästhesie.