Die Hansestadt Wismar hat einen wichtigen Beschluss für die zukünftige Entsorgung des Klärschlamms der städtischen Kläranlage gefasst. Der Hauptausschuss stimmte dafür, ein neues, EU‑weites Vergabeverfahren einzuleiten und entsprechend auszugestalten. Damit reagiert die Stadt auf die verschärften Vorgaben der bundesweiten Abfallklärschlammverordnung, die die landwirtschaftliche Verwertung stark einschränkt und ab den kommenden Jahren eine verpflichtende Phosphorrückgewinnung vorsieht.
Hintergrund: Neue gesetzliche Anforderungen
Die bisher übliche Ausbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen wird durch strengere Grenzwerte und Umweltauflagen zunehmend unzulässig. Gleichzeitig verlangt der Gesetzgeber, dass Kommunen künftig Phosphor aus dem Klärschlamm zurückgewinnen – ein Rohstoff, der für die Landwirtschaft unverzichtbar ist und weltweit knapper wird. Diese Vorgaben machen eine langfristig tragfähige Entsorgungsstrategie notwendig.
EVB übernimmt Ausschreibung
Die Durchführung des europaweiten Ausschreibungsverfahrens liegt beim Entsorgungs‑ und Verkehrsbetrieb Wismar (EVB). Mit dem frühzeitigen Beschluss schafft die Stadt die nötige Rechts‑ und Investitionssicherheit für die kommenden Entsorgungsperioden und stellt sicher, dass die Entsorgung des Klärschlamms auch nach Inkrafttreten der neuen Pflichten zuverlässig gewährleistet bleibt.
Bedeutung für die Region
Das Verfahren ist ein zentraler Schritt, um Wismar auf die bundesweit geltenden Anforderungen ab 2029 vorzubereiten. Gleichzeitig stärkt es die Position der Stadt in möglichen regionalen Kooperationen, etwa im Rahmen der Klärschlamm‑Kooperation Mecklenburg‑Vorpommern, die gemeinsame Lösungen für Transport, Behandlung und Phosphorrückgewinnung entwickelt.