In der Wismarer Bürgerschaft wird derzeit intensiv darüber beraten, wie weit die politischen Mitbestimmungsrechte des neu gewählten Kinder- und Jugendparlaments (KiJuPa) künftig reichen sollen. Die Debatte hat an Schärfe gewonnen, seit die Wahl der 20 Mitglieder im Alter von 9 bis 19 Jahren am vergangenen Freitag abgeschlossen wurde.
Streitpunkt Antragsrecht
Ein zentraler Punkt ist die Frage, ob das KiJuPa eigene Anträge direkt in die Bürgerschaft einbringen darf. Das Landesrecht sieht grundsätzlich die Rolle eines Beirats vor, der politische Anliegen formulieren und Anträge stellen kann. In Wismar wird nun darüber diskutiert, wie verbindlich dieses Recht ausgestaltet werden soll und welche formalen Wege dafür vorgesehen sind.
Kritiker und Befürworter ringen um die Frage, ob ein reines Anhörungsrecht ausreicht oder ob Jugendliche stärkere Mitwirkungsrechte benötigen, um kommunalpolitische Entscheidungen tatsächlich mitzugestalten. Befürworter verweisen auf die Bedeutung politischer Bildung und Teilhabe, während skeptische Stimmen auf klare Zuständigkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen pochen.
Hintergrund: Neues KiJuPa mit eigenem Budget
Das KiJuPa Wismar verfügt bereits über einen eigenen Jahresetat von 10.000 Euro, mit dem es eigenständig Projekte umsetzen kann. Die Bürgerschaft diskutiert nun, wie die Beteiligungsmöglichkeiten in den offiziellen Gremien für die kommende Legislaturperiode rechtlich präzisiert oder erweitert werden sollen.
Die Debatte ist noch nicht abgeschlossen. Die Bürgerschaft will in den kommenden Wochen klären, wie die Mitbestimmung des KiJuPa künftig verankert wird und welche Rolle das Jugendparlament in der kommunalen Entscheidungsfindung spielen soll.