In der Hansestadt Wismar gelten derzeit die Waldbrandgefahrenstufen I und II. Das heißt, die Waldbrandgefahr ist gering. Deshalb wird das seit dem 14. Juni 2023 geltende Grillverbot auf öffentlichen Grünflächen bis auf Weiteres aufgehoben. Die Grillstelle im Bürgerpark kann ab 29. Juni 2023 wieder genutzt werden.
Unbeschadet dessen sind die zu jeder Jahreszeit zu beachtenden Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Flächenbränden auch weiterhin zu beachten. Leichtsinn oder fahrlässige Verursachungen von Bränden können auch trotz Aufhebung des Grillverbots strafrechtliche oder zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Außerdem ist nach den Bestimmungen der Grünflächensatzung der Hansestadt Wismar die Nutzung von öffentlichen Grünflächen als Grillflächen nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen erlaubt. Dies schließt die Nutzung mitgebrachter Grills aus, teilt die Hansestadt Wismar mit.