Die neue Landesverordnung, die heute in Kraft getreten ist, soll Betreibern von Weihnachtsmärkten Planungssicherheit geben.
So muss aber etwa die 3G-Regelegung in Innenräumen beachtet werden. Die Außenbereiche können dagegen für alle Besucher geöffnet werden, solange die Abstände gewahrt bleiben. Für einen Weihnachtsmarkt müssen die Betreiber zudem Hygienekonzepte vorlegen, die zuständigen Gesundheitsämter könnten dann unter Umständen Masken- oder Testpflicht auch in Außenbereichen anordnen.
Doch in der Corona-Landesverordnung findet sich auch ein kleines „Hintertürchen“, das besagt, das in letzter Konsequenz die Kommunen selbst Entscheidungen treffen können. Es drängt sich also die „Kardinalsfrage“ auf, die wir gleich mal an Wismars Bürgermeister Thomas Beyer weitergegeben haben…