Freitag, 19.April 2024 | 19:10

2G-Optionsmodell für Veranstalter tritt in Kraft

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Von diesem Freitag an gilt in Mecklenburg-Vorpommern in der Corona-Pandemie ein 2G-Optionsmodell für Veranstalter.

Das Landeskabinett hatte am Dienstag beschlossen, Veranstaltern die Wahl zu lassen, ob sie den Zugang bei Events auf Geimpfte und Genesene (2G) beschränken, oder ob sie weiter auch Getestete (3G) zulassen wollen. Wählen Veranstalter das 2G-Modell, so dürfen andere Hygieneauflagen wie Abstand, Maskenpflicht oder Kontaktnachverfolgungspflichten entfallen.

Wie Gesundheitsminister Harry Glawe bei der Landespressekonferenz am Dienstag sagte, besteht jedoch eine Anzeigepflicht beim Gesundheitsamt, falls 2G bei einer Veranstaltung gelten soll. Daneben müsse eine Zugangskontrolle sichergestellt werden. Eine Erfassung der Kontaktdaten sei empfohlen, aber nicht verpflichtend. Der Minister betonte, dass allein der Veranstalter entscheide, ob das 2G-Modell für eine Veranstaltung gelten solle.

Kinder unter sieben Jahren sind gemäß der neuen Regelungen für 2G Geimpften und Genesenen gleichzustellen. Sie können also laut Glawe ohne Test zu den Veranstaltungen mitgenommen werden. Sieben- bis Zwölfjährige müssen hingegen einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorweisen, dies gelte auch für Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr. Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind mit einem Schnell- oder Selbsttest zu den Veranstaltungen zugelassen.

Der Gesundheitsminister machte zudem nochmals klar, dass alle Branchen, die zur Grundversorgung gehörten, kein 2G anbieten könnten: Hierzu gehöre beispielsweise der Einzelhandel, Friseure, Baumärkte oder Lieferdienste. Auch die Zuschauerregeln für Kultur- und Sportveranstaltungen im Außenbereich wurden den Kabinettsbeschlüssen zufolge gelockert. Von Freitag an darf man demnach 75 Prozent der verfügbaren Plätze auslasten, das gilt auch für Fußballspiele der 2. Bundesliga.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sah in einer Reaktion auf das 2G-Optionsmodell am Mittwoch die Gefahr einer “Impfpflicht durch die Hintertür”. Der Gesetzgeber habe sich gegen eine Impfpflicht entschieden, “diese Entscheidung darf nicht in Form eines Wahlmodells in die Hände der Arbeitgeber weitergereicht und damit auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden”, warnte eine NGG-Sprecherin.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) und der Tourismusverband in Mecklenburg-Vorpommern begrüßten die Regelung hingegen. Besonders die Ausnahmeregelungen für Kinder, Jugendliche und Menschen, die sich nicht impfen lassen können, waren den Verbandsvertretern wichtig. Die Verbände wiesen jedoch darauf hin, dass nur bestimmte Betriebe von der Option Gebrauch machen würden.

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