Donnerstag, 18.April 2024 | 17:34

Caffiers Anwalt nimmt Stellung zu umstrittenem Waffenerwerb

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Mecklenburg-Vorpommerns früherer Innenminister Lorenz Caffier (CDU) bleibt einen Beleg für den von ihm behaupteten Kauf einer Pistole vom Betreiber eines privaten Schießplatzes weiter schuldig.

Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Rostock am Freitag sagte, liegt nun eine Stellungnahme von Caffiers Anwalt zu dem Vorgang vor. Darin würden zwar rechtliche Gesichtspunkte erörtert, der Vorwurf eines kostenfreien Erwerbs aber nicht bestritten. “Die Einlassungen werden nun geprüft, ehe über das weitere Vorgehen entschieden wird”, sagte Behördensprecher Harald Nowack. Als erstes hatte die “Schweriner Volkszeitung” über den Eingang des Schreibens Ende voriger Woche berichtet. Die von Caffier beauftragte Kanzlei äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht weiter zu dem Fall.

Gegen den Ex-Innenminister wird wegen des Anfangsverdachts der Vorteilsannahme ermittelt. Caffier, der auch Jäger ist, hatte Ende 2020 zugegeben, bereits im Jahr 2018 eine Pistole von einem Waffenhändler und Schießplatzbetreiber bezogen zu haben, dessen Anlage jahrelang auch von der Polizei für das Schießtraining genutzt wurde. Der Mann soll nach Geheimdiensterkenntnissen schon 2017 Kontakte zur rechtsextremen Prepper-Gruppe “Nordkreuz” gehabt haben. Nach Caffiers Darstellung wurde das dem Landeskriminalamt aber erst im Mai 2019 bekannt. Caffier hatte nach Bekanntwerden des Waffenerwerbs im November 2020 sein Amt niedergelegt, sein Mandat im Landtag aber behalten.

Der Wert der Waffe wurde mit etwa 800 Euro angegeben. Bei einer solchen Summe können Verfahren gegen eine Geldzahlung eingestellt werden. Allerdings gelten für Amtsträger besondere Maßstäbe, wenn sie sich der Vorteilsannahme schuldig machen. So heißt es in Paragraf 331 des Strafgesetzbuches: “Ein Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”

Die Landespolizei hatte den privaten Schießplatz regelmäßig für Schießübungen insbesondere für Spezialkräfte angemietet. Auch Beamte anderer Bundesländer trainierten dort. In Sachsen laufen Ermittlungen wegen des Verdachts, dass aus Dienstbeständen entwendete Munition als Bezahlung für ein privates Schießtraining genutzt wurde. Bei einem ehemaligen SEK-Mitglied aus Mecklenburg-Vorpommern mit engen Kontakten zu dem Schießplatz-Betreiber waren eine Maschinenpistole und mehr als 30.000 Schuss Munition gefunden worden. Der Mann wurde inzwischen rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verurteilt.

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