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„Nicht mehr nötig“: Heil beendet Corona-Verordnung am Arbeitsplatz

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will die Sonderregeln am Arbeitsplatz zum Schutz vor einer Corona-Ansteckung zwei Monate früher als geplant beenden.

„Ich werde per Ministerverordnung die Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 aufheben“, sagte der SPD-Politiker. Die besonderen Hygiene-Vorkehrungen hätten vor allem in den Hochphasen der Pandemie wichtige Dienste geleistet. „Dank der umfangreichen Schutzmaßnahmen konnten Ansteckungen im Betrieb verhindert und Arbeits- und Produktionsausfälle vermieden werden“, sagte Heil. Durch die zunehmende Immunität in der Bevölkerung gehe die Zahl der Neuerkrankungen nun stark zurück. „Daher sind bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr nötig“, sagte der Arbeitsminister.

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung war Anfang Oktober 2022 aktualisiert und bis zum 7. April 2023 befristet worden. Derzeit sind Betriebe noch verpflichtet, durch eine Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zum Infektionsschutz in einem Hygienekonzept festzulegen. Arbeitgeber sind in der Pflicht, Möglichkeiten des Arbeitens von Zuhause aus zumindest zu prüfen. Zudem ist die AHA+L-Regel geboten – also das Einhalten von Mindestabständen von 1,50 Metern und das Tragen einer Maske, sofern diese unterschritten werden.

Die zeitweise in der Verordnung vorgeschriebene Angebotspflicht für Arbeiten von Zuhause aus war bereits im März vorigen Jahres ausgelaufen. Auch eine betriebliche Test-Angebots-Pflicht gibt es bereits nicht mehr. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte vorige Woche ein vorzeitiges Ende der Maskenpflicht im Fernverkehr der Bahn ab dem 2. Februar angekündigt.

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