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Zwischenstand zur Entscheidung der Verwaltungsgerichtes zur Unterkunft in Upahl

Am Freitag wurde die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin bekanntgemacht, einen Baustopp für die zeitweise Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber im Gewerbegebiet Upahl zu verhängen. Die entsprechenden Schriftsätze sind bei der Kreisverwaltung Nordwestmecklenburg eingegangen und werden nun geprüft. Im Rahmen der gesetzlichen Frist soll entschieden werden, ob die Kreisverwaltung die Möglichkeit wahrnimmt, gegen die Entscheidung Beschwerde einzulegen, teilt der .

Unterdessen hat der Landkreis gemäß des Gerichtsentscheides alle weiteren Arbeiten zur Errichtung der Unterkunft vorerst einstellen lassen.

In einem Schreiben an alle Mitglieder des Kreistages Nordwestmecklenburg informierte Landrat Tino Schomann diese über den Sachstand im Verfahren und auch über die die bisherige Auffassung des Landkreises zu dieser Baumaßnahme.Darin nimmt der Landrat Bezug auf ein Hinweispapier aus dem Innenministerium des Landes mit Hinweisen und Richtlinien zu bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Anforderungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden.

„Uns war und ist klar, dass wir ein ordentliches Baugenehmigungsverfahren unter der Beteiligung der Gemeinde durchführen müssen. Allerdings wurde in dem Richtlinienpapier darauf abgezielt, dass wir dafür bis zu drei Monate Zeit haben. Die Gültigkeit dieser Richtlinie wurde uns zuletzt am 27.1.2023 durch das Innenministerium noch einmal bestätigt. Das Innenministerium als Fachaufsicht und obere Bauaufsichtsbehörde des Landes hat uns damit Handlungsrichtlinien gegeben, die wir als untere Baubehörde natürlich aufgreifen und danach verfahren.“, so der Landrat in seinem Schreiben an die Kreistagsmitglieder:
„Das Verwaltungsgericht in Schwerin hat dem Hinweis-/Richtlinienpapier klar widersprochen. Dieser Beschluss hat sehr weitreichende Auswirkungen für alle Beteiligten an den Bemühungen weitere Gemeinschaftsunterkünfte zu schaffen. Und das eben nicht „nur“ für den Landkreis Nordwestmecklenburg, sondern landes- beziehungsweise bundesweit. Nach dem Beschluss ist nun vorerst klar, entgegen des Richtlinienpapiers des Innenministeriums vor der Schaffung weiterer Gemeinschaftsunterkunftsplätze, ordentliche Bauantragsverfahren unter der Beteiligung der Gemeinden zwingend erforderlich sind und nach der Erteilung einer Baugenehmigung erst mit der Schaffung weiterer Plätze begonnen werden darf. Somit können eben nicht schnell weitere Plätze geschaffen werden. “

Neben der Auswertung der Entscheidung wird sich die Kreisverwaltung deshalb auch mit Innenministerium des Landes Mecklenburg –Vorpommern besprechen und zu gegebener Zeit über die weiteren Schritte informieren.

Zeitgleich arbeitet die Kreisverwaltung natürlich weiter daran, Unterbringungsmöglichkeiten für die weiter stattfindenden Zuweisungen von Asylbegehrenden zu finden. Dazu finden unter anderem weitere Einzelgespräche zwischen Landrat Tino Schomann und den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern von Gemeinden im Landkreis statt.
Auch hier wird der Landkreis informieren, sobald konkrete Maßnahmen stattfinden sollen, um die Unterbringung weiter gewährleisten zu können.

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