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Geld für Künstler: Mindestvergütung und Ausstellungshonorar

Die freien Künstler in Mecklenburg-Vorpommern sollen nach dem Willen der Landesregierung besser bezahlt werden.

Künftig werden nur noch solche Kulturprojekte vom Land gefördert, die den beteiligten Künstlern bundeseinheitlich festgelegte oder branchenübliche Mindesthonorare zahlen. Dies sieht die neue Kulturförderrichtlinie des Landes vor, wie Kulturministerin Bettina Martin (SPD) am Montag mitteilte. Damit sei Mecklenburg-Vorpommern bundesweit ein Vorreiter.

Zusätzlich richte das Ministerium einen neuen Fördertopf für die Zahlung von Ausstellungshonoraren ein. Damit könnten sich Ausstellungsmacher Honorare an Künstler für das Bereitstellen ihrer Werke vom Land fördern lassen. In den kommenden zwei Jahren stehen den Angaben zufolge jeweils 100 000 Euro bereit.

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