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Kein Handyverbot an Schulen in MV – aber Beschränkungen

Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern können weiterhin selbst ihre Regeln zum Umgang mit privaten Smartphones festlegen, haben dazu vom Bildungsministerium aber klare Empfehlungen erhalten. Diese Richtlinien sehen unter anderem vor, dass in den Klassenstufen eins bis neun während des gesamten Schulbetriebs grundsätzlich keine privaten Handys genutzt werden sollen. 

Wie Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) in Schwerin erklärte, schließt dies neben dem Unterricht auch Pausen und schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes ein. Ausnahmen seien eindeutig zu definieren und transparent zu regeln. Denkbar sei dies für dringende Kontakte zur Familie oder aus gesundheitlichen Gründen. 

Empfehlungen als „gute Orientierung“

„Smartphone, Tablet und PC gehören heute zu unserem Alltag und erleichtern die Suche nach wichtigen Informationen. Sie sind aber auch Ursache für ständige Ablenkung, Computersucht, Fake News, Mobbing und für die unkontrollierte Verbreitung von verstörenden Inhalten“, sagte die Ministerin. Aus diesem Grund seien Anleitungen zum richtigen Umgang und klare Regeln erforderlich. Die in Abstimmung mit Schüler-, Eltern- und Lehrerverbänden erarbeiteten Empfehlungen seien eine gute Orientierung. 

Viele Schulen hätten sich bereits Regeln gegeben und setzten diese erfolgreich um. Dort bestehe häufig kein weiterer Handlungsbedarf. Andere seien aufgefordert, gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern, Eltern und Schulträgern über notwendige Anpassungen der Schulordnungen zu beraten. Änderungen sollten bis spätestens März kommenden Jahres erfolgen, sagte die Ministerin. 

Vorgaben etwa zur Verwahrung der Smartphones gebe es nicht, da sonst das Land auch für die Kosten für die Anschaffung entsprechender Behältnisse aufkommen müsse. Für Schulgebäude und dort eingesetzte Technik sind Kreise und Kommunen als Schulträger zuständig. 

Für Unterricht nur digitale Schulgeräte – mit Ausnahmen 

Für den digitalen Unterricht seien nur Schulgeräte zu verwenden, sagte Oldenburg weiter. Die Ausstattung der Schulen sei auch dank der Bundesmittel aus dem Digitalpakt und Landehilfen weit fortgeschritten. In den Klassen zehn bis zwölf könne jedoch die Nutzung privater Smartphones innerhalb klar definierter Rahmenbedingungen erlaubt werden. Dazu zählten festgelegte Nutzungszeiten und ausgewiesene Bereiche. In pädagogisch begründeten Einzelfällen könne die Nutzung von der Lehrkraft aber ab Klasse sieben auch für konkrete Lernsituationen zugelassen werden.

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