Der gesetzliche Mindestlohn beträgt derzeit 12,82 Euro. Trotzdem erhalten viele Beschäftigte in Norddeutschland weniger, da sie um ihren Mindestlohn betrogen werden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK) hat im vergangenen Jahr in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg insgesamt 3.737 Arbeitgeber überprüft. Dabei wurden in 1.149 Fällen Verstöße gegen das Mindestlohngesetz festgestellt und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe ist besonders von Verstößen betroffen. In Niedersachsen wurden in dieser Branche 311 von insgesamt 644 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Ähnliche Trends zeigen sich auch in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg, wobei in Hamburg jeder zweite festgestellte Verstoß in dieser Branche stattfand.
Auch andere Branchen sind betroffen. In Niedersachsen folgt das Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe, während in Schleswig-Holstein das Bauhaupt- und Baunebengewerbe im Fokus steht. In Mecklenburg-Vorpommern sind es Friseur- und Kosmetiksalons, während in Hamburg der Getränkeeinzelhandel, Kioske und Tankstellenshops betroffen sind.
Laut dem Deutschen Institut für Wirtschaft (DIW) gibt es viele Formen des Betrugs wie nicht erfasste oder manipulierte Arbeitszeiten, nicht vergütete Bereitschaftszeiten, unrealistische Zeitvorgaben bei Akkordarbeit und Lohnabzüge für Betriebsmaterial oder angeblich schlechte Leistung. Besonders Frauen, Beschäftigte mit Migrationshintergrund, Angestellte in Kleinbetrieben, Menschen mit geringer Bildung, junge Beschäftigte und Senioren sind betroffen.
Der Bundestagsabgeordnete Cem Ince von der Linken fordert mehr Kontrollen durch den Zoll und eine konsequente Verfolgung von Mindestlohndelikten durch Schwerpunktstaatsanwaltschaften. Zudem plädiert er für eine digitale, manipulationssichere und verbindliche Erfassung der Arbeitszeiten. Der Kampf gegen den Mindestlohnbetrug bleibt eine Herausforderung, die konsequente Maßnahmen und Kontrollen erfordert, um gerechte Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten zu gewährleisten.