Am Dienstag, dem 11. November 2025, kontrollierten Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Schwerin einen 16-jährigen E-Scooter-Fahrer in der Hamburger Allee. Dabei ergaben sich Hinweise, dass der Jugendliche unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Beamten Cannabisprodukte im zweistelligen Grammbereich sowie ein verbotenes Messer.
Nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) ist der Besitz von Cannabis für Personen unter 18 Jahren verboten. Die Polizei prüft nun, ob der Jugendliche nicht nur Konsument, sondern auch Händler ist. Weitere Hinweise deuten laut Ermittlern darauf hin, dass er möglicherweise mit Cannabis gehandelt haben könnte.
Die Ermittlungen wegen des Verdachts auf Handeltreiben mit Betäubungsmitteln wurden eingeleitet. Der Jugendliche muss sich nun strafrechtlich verantworten. Die Polizei betont, dass solche Kontrollen Teil der präventiven Maßnahmen gegen Drogenkriminalität im Stadtgebiet sind.