Am 27. November 2025 kommt die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar zu einer richtungsweisenden Sitzung zusammen. Im Mittelpunkt stehen personelle Entscheidungen, strukturelle Reformen und die Vorbereitung auf den Doppelhaushalt 2026/2027.
Zunächst steht die Wahl einer neuen Beigeordneten bzw. eines neuen Beigeordneten an, die bzw. der zugleich als 1. Stellvertreterin oder Stellvertreter des Bürgermeisters fungieren wird. Die Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers, Michael Berkhahn, endet gemäß Hauptsatzung am 10. März 2026 nach 7 Jahren und 6 Monaten. Die Bürgerschaft ist nun gefordert, über die Nachfolge zu entscheiden.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Neuordnung der Wirtschaftsförderung: Die Bürgerschaft beschließt die Vollübertragung des Vermögens der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH (WiFöG) auf die Hansestadt Wismar. Gleichzeitig sollen deren Aufgaben – darunter das Citymanagement, die Vermarktung von Gewerbegebieten und die allgemeine Wirtschaftsförderung – künftig von der Kernverwaltung übernommen werden. Der Bürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Schritte für diese strukturelle Integration einzuleiten.
Die WiFöG wurde 1991 als Gemeinschaftsprojekt mehrerer Kommunen und Sparkassen gegründet. Seit 2013 ist die Hansestadt Wismar alleinige Gesellschafterin. Mit der nun beschlossenen Übertragung endet ein Kapitel der externen Wirtschaftsförderung – zugunsten einer stärkeren kommunalen Steuerung.
Angesichts der angespannten Haushaltslage wird zudem ein Sonderausschuss „AG Aufgabenkritik“ eingerichtet. Dieser soll die kommunalen Leistungen und Verwaltungsstrukturen kritisch prüfen, um Einsparpotenziale zu identifizieren und den Haushalt zu konsolidieren. Hintergrund ist die Bewertung durch das Instrument RUBIKON, das der Stadt eine gefährdete dauerhafte Leistungsfähigkeit attestiert hat.
Der Ausschuss wird aus Vertreterinnen und Vertretern der Bürgerschaft sowie Mitarbeitenden der Verwaltung bestehen. Die Leitung liegt bei den Bereichen Finanzen, Personal, Organisation und IT. Erste Ergebnisse sollen bereits in die Haushaltsplanung für 2026 einfließen.