Mit klaren Worten hat Agrarminister Till Backhaus auf der Präsidiumsklausur des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern schnelle Entscheidungen des Bundes zur Umsetzung der Düngeverordnung eingefordert. Anlass ist das Leipziger Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die bayerische Düngelandesverordnung und damit die bundesweite Gebietsausweisung für verfassungswidrig erklärt hat.
Der Bauernverband begrüßt die Gesprächsbereitschaft des Ministers, warnt jedoch vor politischem Zeitdruck. Für Präsident Karsten Trunk ist nicht Tempo entscheidend, sondern fachliche Solidität und Rechtssicherheit. Fachgerechte Düngung und der Schutz der Gewässer gehörten zusammen, betonte er, doch dafür brauche es Regeln, die nachvollziehbar und belastbar sind. Mecklenburg-Vorpommern hat als einziges Bundesland konsequent auf das Urteil reagiert und die zusätzlichen Auflagen in den sogenannten Roten Gebieten – darunter die verpflichtende 20-Prozent-Reduktion der Stickstoffdüngung – bis auf Weiteres ausgesetzt. Für den Verband ist dieser Schritt ein notwendiges Signal, um neue Unsicherheiten zu vermeiden.
In der Debatte fordert der Verband ein bundesweit einheitliches und wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur Gebietsausweisung, das den Betrieben Planungssicherheit gibt. Rechtssicherheit müsse spätestens zur Düngesaison 2026 gewährleistet sein, auch mit Blick auf die EU, die Deutschland wegen der Umsetzung der Nitratrichtlinie weiterhin unter Beobachtung hält. Zudem drängt der Verband auf eine Überarbeitung des Wasserschutzgebiets Warnow und kritisiert Zuschläge für Denitrifikation als nicht sachgerecht.
Das Leipziger Urteil macht deutlich, dass Verwaltungsvorschriften nicht ausreichen, um Rote und Gelbe Gebiete rechtssicher festzulegen. Gefordert sind ein dichteres Messstellennetz, transparente Kriterien und eine Rechtsnorm mit Außenwirkung. Während die Umweltministerkonferenz vom Bund unverzügliche Vorschläge verlangt, bremst das Bundeslandwirtschaftsministerium: Eine kleine Lösung sei frühestens Mitte 2026 möglich, eine umfassende Reform erst 2027.
Für den Bauernverband ist klar: Tempo vor Tragfähigkeit würde die Fehler wiederholen, die das Leipziger Urteil offengelegt hat. „Lieber eine stabile Brücke, die trägt, als ein Steg, der beim ersten Hochwasser wegschwimmt“, fasst Präsident Trunk die Haltung zusammen.