Das Bundesinnenministerium erwägt eine stärkere Reglementierung von privatem Silvesterfeuerwerk. Das geht aus der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries (CDU) auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vorliegt. Demnach prüft das Ministerium, ob Änderungen am Sprengstoffgesetz oder an der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz notwendig sein könnten.
Zwar habe die Innenministerkonferenz am 5. Dezember 2025 keinen Beschluss zu generellen Böllerverboten gefasst. Dennoch diskutierten die Länder weiterhin darüber, wie Behörden mehr Handlungsspielräume erhalten könnten, um privates Feuerwerk stärker einzuschränken. Das Innenministerium zeige sich diesen Überlegungen gegenüber „grundsätzlich offen“ und stehe dazu im Austausch mit den Ländern.
Schon jetzt gelten bundesweit bestimmte Verbotszonen: In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie an besonders brandempfindlichen Gebäuden darf kein Feuerwerk gezündet werden. Darüber hinaus können Städte und Gemeinden eigene Regelungen erlassen – häufig jedoch mit rechtlichen Unsicherheiten.
Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Marcel Emmerich, hält die bisherigen Maßnahmen für unzureichend. Statt klarer Entscheidungen gebe es lediglich Prüfaufträge, obwohl seit Jahren praktikable Lösungen vorlägen. Kommunen bräuchten endlich rechtssichere Möglichkeiten, um Menschen, Einsatzkräfte, Tiere und Umwelt zu schützen, so Emmerich. Die Silvester-Böllerei „ufere immer mehr aus“ und könne so nicht weitergehen.
Emmerich kritisierte zudem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Es sei unglaubwürdig, Angriffe auf Einsatzkräfte zu verurteilen, gleichzeitig aber wirksame Einschränkungen zu unterlassen. Der Minister trage Verantwortung dafür, dass ein „fröhlicher Jahreswechsel nicht länger auf Kosten von Sicherheit, Umwelt und Einsatzkräften“ gehe.