Pflegefachkräfte sollen ab dem kommenden Jahr deutlich mehr medizinische Aufgaben übernehmen dürfen. Grundlage dafür ist das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“, das zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Der Bundesrat hatte dem Vorhaben in seiner letzten Sitzung des Jahres endgültig zugestimmt.
Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese begrüßte die Reform ausdrücklich. Qualifizierte Pflegekräfte erhielten damit Befugnisse, die bislang ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. „Durch die stärkere Nutzung der vielfältigen Kompetenzen von Pflegefachkräften wird die Versorgung der Patientinnen und Patienten in hoher Qualität auf mehr Schultern verteilt“, sagte Drese am Montag in Schwerin.
Nach Einschätzung der Ministerin stärkt das Gesetz die Strukturen der pflegerischen Versorgung nachhaltig. Die erweiterten Kompetenzen könnten nicht nur die Attraktivität des Pflegeberufs erhöhen, sondern auch Einrichtungen entlasten. Verbesserungen erwartet Drese insbesondere beim Management chronischer Erkrankungen sowie in Prävention und Gesundheitsförderung.
Ein weiterer Kernpunkt der Reform ist die Einführung bundeseinheitlicher Rahmenbedingungen. Klare Zuständigkeiten sollen Abläufe vereinfachen und die Zusammenarbeit zwischen Berufsgruppen verbessern. „Die Wege werden kürzer und die Zusammenarbeit gestärkt. Davon profitieren die Patientinnen und Patienten“, so Drese.
Auch beim Thema Bürokratie soll es spürbare Entlastungen geben. Anträge und Formulare sollen vereinfacht, die Pflegedokumentation auf das notwendige Maß reduziert und Prüfverfahren von Medizinischem Dienst und Heimaufsicht besser aufeinander abgestimmt werden.
„Das Gesetz gibt den Beschäftigten mehr Handlungsspielraum und sorgt dafür, dass die pflegerische Arbeit wieder stärker im Mittelpunkt steht“, betonte Drese. Nun komme es darauf an, die Reformen in den Einrichtungen gut umzusetzen.