In Mecklenburg‑Vorpommern darf klassisches Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 ausschließlich am 31. Dezember und am 1. Januar gezündet werden. Darüber hinaus gelten landesweit Einschränkungen: In der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie an Orten mit Reet- oder Fachwerkhäusern ist das Abbrennen von Feuerwerk untersagt. Auch Tankstellen und Naturschutzgebiete gehören zu den Bereichen, in denen Pyrotechnik nicht erlaubt ist.
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Silvester in MV: Feuerwerk in sensiblen Bereichen verboten
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