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Gesplittete Abwassergebühr sorgt für Unmut – Kritik erreicht die Bürgerschaft

Mit dem Start der flächendeckenden gesplitteten Abwassergebühr zum Januar 2026 wächst in Wismar der Widerstand. Was als gerechtere Verteilung der Kosten gedacht war, entwickelt sich für viele Betroffene zu einer Belastungsprobe – für Nachbarschaften ebenso wie für die Geduld der Bürgerschaft.

Streitpunkt 1: „Inkassobüro“ für die Nachbarschaft

Besonders Eigentümergemeinschaften und Reihenhaussiedlungen, etwa im Wohngebiet Ostseeblick, fühlen sich von der aktuellen Praxis überrumpelt. Die Stadt verschickt häufig nur einen Gesamtbescheid pro Buchgrundstück – adressiert an eine einzelne Person. Diese soll anschließend die anteiligen Gebühren von allen Miteigentümern einfordern.

Viele Betroffene empfinden das als unzumutbar. Der Vorwurf: Die Stadt instrumentalisiere Bürger als „Inkassobüro“, statt selbst für eine faire und direkte Abrechnung zu sorgen. In einigen Siedlungen führt das bereits zu Spannungen, weil Nachbarn plötzlich in eine Rolle gedrängt werden, die sie weder wollten noch rechtlich tragen müssen.

Streitpunkt 2: Zweifel an den Berechnungsgrundlagen

Hinzu kommen Beschwerden über fehlerhafte oder unklare Erhebungsbögen. Immer wieder berichten Bürger von falsch erfassten versiegelten Flächen oder unvollständigen Angaben. Der Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb (EVB) verweist darauf, dass Gebührenbescheide rechtlich immer an das gesamte Buchgrundstück gebunden seien – unabhängig davon, wie viele Parteien dort leben. Für viele klingt das nach Formalismus, der die Lebensrealität moderner Wohnformen ignoriert.

Streitpunkt 3: Politischer Druck wächst

Die Kritik ist inzwischen in der Bürgerschaft angekommen. Fraktionen wie die CDU fordern eine bürgerfreundlichere Lösung und warnen vor einer Gefährdung des sozialen Friedens. Wenn Nachbarn gegeneinander aufgerechnet werden müssen, so der Tenor, sei das ein politisches und gesellschaftliches Problem – nicht nur ein verwaltungstechnisches.

Auch andere Fraktionen signalisieren Gesprächsbereitschaft. Hinter den Kulissen wird bereits über mögliche Anpassungen beraten, etwa über differenziertere Bescheidwege oder eine klarere Kommunikation der Berechnungsgrundlagen.

Was Betroffene jetzt wissen müssen

  • Einspruchsfrist: Korrekturen zu den Flächenangaben konnten bereits im Vorfeld eingereicht werden. Wer Fehler entdeckt, sollte dennoch zeitnah das Gespräch mit dem EVB suchen.
  • Bescheide prüfen: Besonders bei Gemeinschaftsgrundstücken lohnt sich ein genauer Blick auf die Flächenaufteilung.
  • Politische Ebene nutzen: Da das Thema nun in der Bürgerschaft angekommen ist, könnten weitere Anpassungen folgen.

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