Die großen Sozialverbände in Mecklenburg-Vorpommern warnen vor einer Verschlechterung der Leistungen für Behinderte im Nordosten. Die Landesregierung arbeite an einer Rechtsverordnung, die in der vorliegenden Form das Bundesteilhabegesetz und die UN-Behindertenrechtskonvention verletze, teilte die Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege MV mit. Der Zusammenschluss großer Sozialverbände fordert Korrekturen.
Vorgesehen sind der Liga zufolge für die Betroffenen mehr pauschale und weniger individuelle Leistungen, die aber laut Bundesteilhabegesetz vorgesehen seien. Neben einem Verlust an Förderung und Unterstützung für die Menschen mit Behinderung fürchtet die Liga auch um Arbeitsplätze. Rund ein Drittel des Personals in den besonderen Wohnformen für Behinderte könnte wegfallen, hieß es.
Ministerin weist Kritik zurück
Sozialministerin Stefanie Drese wies die Kritik der Liga zurück. Die Verordnung werde die Ansprüche der Leistungsberechtigten, die Anforderungen des Sozialstaats und die Interessen der Leistungserbringer ausgewogen berücksichtigen, versicherte die SPD-Politikerin. Bis Ende Januar konnten sich 31 Verbände und Institutionen zu dem Entwurf äußern. Die Zusendungen würden nun ausgewertet. Danach werde darüber entschieden, ob der Entwurf überarbeitet werde.
Kosten rasant gestiegen
In Mecklenburg-Vorpommern erhalten laut Statistischem Amt des Landes rund 25.000 Personen Leistungen der Eingliederungshilfe. Diese Leistungen sollen den Behinderten eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Das reicht laut der Liga von der Begleitung zum Einkaufen bis zur Unterstützung in finanziellen Dingen.
Seit einer Reform der Eingliederungshilfe vor einigen Jahren über das Bundesteilhabegesetz muss der Bedarf der Betroffenen individuell erhoben und erfüllt werden. Das hat die Kosten in die Höhe getrieben. Im Jahr 2024 beliefen sich die Kosten nach Angaben des Landesamtes für innere Verwaltung in MV auf knapp 560 Millionen Euro – das war ein Plus zu 2023 von 16 Prozent.