Vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg hat der Prozess gegen sieben mutmaßliche Mitglieder und einen Unterstützer der rechtsextremen Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“ begonnen. Die Gruppe soll laut Bundesanwaltschaft Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberunterkünfte und linke Einrichtungen verübt oder geplant haben. Ziel sei gewesen, durch Gewalt gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems herbeizuführen.
Die Angeklagten, die bei ihrer Festnahme überwiegend minderjährig waren, müssen sich unter anderem wegen versuchten Mordes, Verabredung zum Mord und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass sie trotz ihres Alters „mit Verantwortungsreife“ gehandelt haben.
Anschläge in Brandenburg und Thüringen
Bei einem Anschlag auf ein Kulturhaus im brandenburgischen Altdöbern im Oktober 2024 entgingen die Bewohner laut Anklage nur zufällig Verletzungen. Das Gebäude brannte vollständig aus, der Schaden liegt bei rund 500.000 Euro. In Schmölln (Thüringen) sollen zwei Gruppenmitglieder Anfang 2025 versucht haben, eine Asylunterkunft mit Pyrotechnik in Brand zu setzen. Zudem hinterließen sie Hakenkreuze und fremdenfeindliche Parolen.
Ein weiterer geplanter Brandanschlag auf eine Unterkunft in Senftenberg wurde offenbar durch Hinweise eines Reporterteams von „Stern“ und RTL verhindert. Vier Beschuldigten wird außerdem vorgeworfen, Menschen attackiert zu haben, die sie fälschlicherweise für pädophil hielten.
Rädelsführer aus Mecklenburg-Vorpommern
Als Rädelsführer gelten drei junge Männer, darunter zwei aus Mecklenburg-Vorpommern. Ein im Landkreis Rostock festgenommener Jugendlicher soll die Gruppe gegründet und über Chatgruppen organisiert haben. Auch ein in Wismar festgenommener Beschuldigter soll als Administrator eine zentrale Rolle gespielt haben.
Ermittlungen in mehreren Bundesländern
Fünf Angeklagte wurden nach großangelegten Razzien im Mai 2025 in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen festgenommen. Drei weitere saßen bereits aufgrund anderer Haftbefehle in Untersuchungshaft. Zuvor hatten Ermittler auch Objekte in Sachsen und Thüringen durchsucht. Die Bundesanwaltschaft übernahm später das Verfahren. Bis auf einen Beschuldigten sitzen alle weiterhin in Untersuchungshaft.
Verfahren möglicherweise nicht öffentlich
Da die Verhandlung nach Jugendgerichtsgesetz geführt wird, ist ein Ausschluss der Öffentlichkeit möglich. Mehrere Verteidiger haben entsprechende Anträge angekündigt. Der älteste Angeklagte war bei seiner Festnahme 21 Jahre alt und gilt strafrechtlich als Heranwachsender.