Im Mordprozess um den gewaltsam getöteten achtjährigen Fabian hat die Mutter des Kindes den Ausschluss der Öffentlichkeit für die Vorstellung des rechtsmedizinischen Gutachtens beantragt.
Ihre Anwältin begründete den Schritt mit den postmortalen Persönlichkeitsrechten des Jungen, die als Ausdruck der Menschenwürde besonders zu schützen seien. Das öffentliche Interesse müsse in diesem Fall zurückstehen. Es werde erwartet, dass im Sachverständigenvortrag am Donnerstag das gesamte Obduktionsgeschehen detailliert dargestellt wird.
Entscheidung fällt vor dem nächsten Verhandlungstag
Der Vorsitzende Richter Holger Schütt erklärte, der Antrag werde vor Beginn des kommenden Verhandlungstages in nicht‑öffentlicher Beratung behandelt. Auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung sollen Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Laut Anklage wurde Fabian am 10. Oktober des vergangenen Jahres an einem Tümpel bei Klein Upahl erstochen und anschließend angezündet. Angeklagt ist eine 30‑jährige Frau, die mit dem Vater des Kindes liiert ist.
Belastende Bilder im Gerichtssaal
Auch am aktuellen Prozesstag wurden Fotos und Nahaufnahmen der Leiche gezeigt. Der Richter hatte die rund 90 Zuschauer im Saal 2.002 des Landgerichts Rostock zuvor gewarnt, dass die Bilder schwer zu ertragen seien. Wer sich dem nicht gewachsen fühle, solle den Saal verlassen. Fabians Mutter blieb der Verhandlung aus diesem Grund fern und kündigte an, auch am Donnerstag nicht anwesend zu sein.
Sachverständiger zu Brandspuren erwartet
Für den nächsten Verhandlungstag ist ein weiterer Sachverständiger geladen. Er soll Angaben zu Brandursachen und Branddauer machen und damit einen zentralen Teil der rechtsmedizinischen Bewertung ergänzen.