Sieben junge Mitglieder und ein Unterstützer der rechtsextremen Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ sind vom Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts zu Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verurteilt worden. Das Gericht stellte fest, dass es sich bei der Gruppierung um eine inländische terroristische Vereinigung handelt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig; binnen einer Woche kann Revision eingelegt werden.
Anschläge auf Asylunterkünfte und linke Einrichtungen
Die Angeklagten – zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt – wurden unter anderem wegen versuchten Mordes, Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts plante und verübte die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen in Brandenburg und Thüringen.
In Altdöbern brannte 2024 ein Kulturhaus vollständig aus; nur durch Zufall wurde niemand verletzt. In Schmölln scheiterte ein Anschlagsversuch auf eine Asylunterkunft, an deren Fassade die Täter Hakenkreuze und ausländerfeindliche Parolen hinterließen. Ein weiterer Anschlag in Senftenberg konnte durch Hinweise eines Reporterteams verhindert werden.
Jugendliche Täter – Urteile nach Jugendstrafrecht
Vier der Verurteilten sind weiterhin minderjährig. Die Strafen wurden nach Jugendstrafrecht verhängt. Ein 15‑Jähriger erhielt eine Bewährungsstrafe, ein 17‑Jähriger wurde nach mehr als der Hälfte der verbüßten Untersuchungshaft aus dem Haftbefehl entlassen. Die Richterin verwies auf schwierige Kindheiten, Misshandlungen und frühe Konfrontation mit rechtsextremem Gedankengut. Der Begriff „braune Kinderzimmer“ sei „recht passend gewählt“.
Ideologische Verblendung trotz Unprofessionalität
Ein 19‑Jähriger aus Wismar erschien zur Urteilsverkündung in Bomberjacke und szenetypischem T‑Shirt. Er soll noch im Juni in der Untersuchungshaft versucht haben, einen neuen „Staatsaufbau“ mit Gauleitern und Gestapo zu entwerfen. Die Gruppe habe sich als „letzte Verteidigung Deutschlands“ gesehen und aus einem menschenverachtenden Weltbild heraus gehandelt. Trotz der Einstufung als terroristische Vereinigung seien die Mitglieder sehr jugendlich und unprofessionell vorgegangen, so das Gericht.
Ermittlungen gegen weitere Mitglieder
Die Bundesanwaltschaft spricht von einem neuartigen Phänomen: extrem junge Täter, die sich schnell über das Internet radikalisierten. Die acht Verurteilten seien „nur die Spitze des Eisbergs“. Nach Razzien in mehreren Bundesländern laufen weitere Ermittlungsverfahren gegen zusätzliche mutmaßliche Mitglieder. Ende Juni wurden in Thüringen zwei weitere Jugendliche festgenommen.