Die Weichen für eines der wichtigsten Infrastrukturprojekte der Region werden gestellt. Für den dringend notwendigen Ersatzneubau der Hochbrücke in Wismar startet in der kommenden Woche das offizielle Anhörungsverfahren. Bürger haben ab dem 24. September die Gelegenheit, die Pläne einzusehen und Einwendungen vorzubringen.
Marodes Bauwerk aus der DDR-Zeit
Die Hochbrücke im Zuge der Landesstraße L 12 ist eine der zentralen Verkehrsadern der Hansestadt Wismar. Doch das im Jahr 1970 errichtete Bauwerk hat seine Lebensgrenze erreicht. Aufgrund massiver Vorschädigungen ist eine Sanierung der alten Brücke nicht mehr wirtschaftlich, weshalb das Straßenbauamt Schwerin einen umfassenden Ersatzneubau plant.
Dieser soll direkt neben der bestehenden Brücke entstehen, um den Verkehrsfluss während der Arbeiten bestmöglich aufrechtzuerhalten. Sobald Baurecht durch den finalen Planfeststellungsbeschluss vorliegt, wird mit einer reinen Bauzeit von rund drei Jahren gerechnet.
Einsichtnahme im Bauamt und im Internet
Um das Bauvorhaben rechtlich abzusichern, beginnt am Donnerstag, den 24. September 2026, die formelle Bürgerbeteiligung. Bis einschließlich Freitag, den 23. Oktober 2026, liegen die umfangreichen Planunterlagen im Bauamt der Hansestadt Wismar (Kopenhagener Straße 1) öffentlich aus.
Die Einsichtnahme ist montags bis freitags jeweils in den Vormittagsstunden sowie dienstags und donnerstags zusätzlich am Nachmittag möglich. Für eine zeitgemäße und barrierefreie Recherche stellt das Landesamt für Straßenbau und Verkehr die Dokumente zeitgleich digital auf seiner Webseite sowie auf dem zentralen UVP-Portal für Umweltverträglichkeitsprüfungen bereit.
Fristen und der Weg zum Konsens
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist an strikte Fristen gebunden: Betroffene Bürger, deren Belange durch das Großprojekt berührt werden, können ihre Einwendungen bis zum 23. November 2026 einreichen. Dies kann schriftlich, zur Niederschrift vor Ort oder bevorzugt auf digitalem Weg per E-Mail geschehen.
Nach Ablauf der Frist werden alle eingegangenen Bedenken sowie die Stellungnahmen von Verbänden und Trägern öffentlicher Belange von der Planfeststellungsbehörde geprüft. In einem anschließenden Erörterungstermin bekommen alle Beteiligten die Gelegenheit, ihre Argumente nochmals mündlich vorzutragen, um gemeinsam mit dem Vorhabenträger nach einvernehmlichen Lösungen zu suchen.