In der Gemeinde Bobitz sorgt eine vermeintlich offizielle Internetseite für erheblichen politischen Streit. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde hat inzwischen das Innenministerium Mecklenburg‑Vorpommern auf den Plan gerufen.
Im Mittelpunkt steht Bürgermeisterin Stefanie Kirsch, parteilos, der vorgeworfen wird, ihr Amt zu missbrauchen und private Interessen über eine Seite zu transportieren, die für Bürger wie ein kommunales Informationsportal wirkt. Erst nach wiederholten Nachfragen in einer Sitzung der Gemeindevertretung räumte Kirsch ein, dass die Homepage nicht der Gemeinde gehört, sondern von ihrem Ehemann betrieben wird.
Umstrittener Windpark als Konfliktherd
Besonders brisant ist die inhaltliche Ausrichtung des Online‑Auftritts. Neben allgemeinen Dorfinformationen wird dort deutlich und positiv für einen geplanten Windpark geworben, der im Ort selbst stark umstritten ist. Kirsch gilt auch im Gemeinderat als Befürworterin des Projekts. Eine Einwohnerin wirft der Bürgermeisterin vor, das Portal zur einseitigen Beeinflussung zu nutzen und innerfamiliär einen Auftrag vergeben zu haben, der rechtlich hätte ausgeschrieben werden müssen.
Kreisverwaltung sieht keinen Verstoß
Die Kommunalaufsicht des Landkreises Nordwestmecklenburg hatte den Fall bereits geprüft. Nach einer Stellungnahme der Bürgermeisterin kam die Behörde zu dem Ergebnis, keine Rechtsverletzung feststellen zu können. Die Beschwerdeführerin hält diese Einschätzung jedoch für unzureichend und kritisiert eine oberflächliche Prüfung, bei der der Kernvorwurf des Amtsmissbrauchs nicht berücksichtigt worden sei.
Innenministerium übernimmt Prüfung
Da die Vorwürfe weiter im Raum stehen, hat die Beschwerdeführerin die nächsthöhere Instanz eingeschaltet. Das Innenministerium untersucht den Vorgang nun umfassend. Kritiker sprechen von einer „Schleier‑Taktik“, mit der Kreis und Kommune den Fall möglichst schnell beruhigen wollten. Die Landesbehörde will nun klären, ob die Nutzung der privaten Seite und deren Gestaltung mit den Anforderungen an Neutralität und Amtsführung vereinbar sind.