Neun Monate nach dem tödlichen Angriff in einem Döner-Imbiss in Bad Kleinen beginnt am Donnerstag, 20. August 2026, die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Schwerin. Angeklagt ist ein 37‑jähriger Deutscher, dem vorgeworfen wird, am Abend des 13. November 2025 einen 31‑jährigen Mitarbeiter des Schnellimbisses unvermittelt mit einem rund 35 Zentimeter langen Küchenmesser attackiert und tödlich verletzt zu haben.
Nach bisherigen Ermittlungen bedrohte der Beschuldigte zunächst einen Gast, bevor er mehrfach massiv auf den Imbissmitarbeiter einstach. Dem schwer verletzten Mann gelang kurzzeitig die Flucht auf die Straße, doch der Angreifer holte ihn ein und fügte ihm weitere Stiche in Brust und Gesicht zu. Trotz des schnellen Eintreffens der Rettungskräfte verblutete der 31‑jährige türkische Staatsbürger noch am Tatort.
Der Tatverdächtige wählte kurz nach der Tat selbst den Notruf und ließ sich wenig später widerstandslos festnehmen. Für zusätzliche Bestürzung sorgte ein im Internet verbreitetes Video, das die Tat zeigte.
Verfahren wegen Schuldunfähigkeit
Da der Beschuldigte die Tat nach Einschätzung von Gutachtern in einem akuten psychischen Ausnahmezustand begangen haben soll, handelt es sich nicht um ein reguläres Strafverfahren. Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat ein Sicherungsverfahren wegen Totschlags beantragt. Ziel ist die dauerhafte Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus, da er weiterhin als gefährlich für die Allgemeinheit gilt. Eine klassische Haftstrafe steht nicht im Mittelpunkt des Verfahrens.
Zehn Verhandlungstage angesetzt
Für die Hauptverhandlung vor der Strafkammer sind zunächst zehn Termine vorgesehen. Eine Entscheidung über die Unterbringung wird für den 16. Oktober 2026 erwartet.