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Landtagswahl in M‑V: Politikwissenschaftler analysiert mögliche Koalitionsszenarien

Kurz vor der Landtagswahl in Mecklenburg‑Vorpommern am kommenden Sonntag deutet sich in den Umfragen ein Kopf‑an‑Kopf‑Rennen zwischen AfD und SPD an. Da keine der beiden Parteien mit einer absoluten Mehrheit rechnen kann, wird das Abschneiden der kleineren Parteien entscheidend für die Regierungsbildung im Schweriner Landtag. Der Politikwissenschaftler Wolfgang Muno von der Universität Rostock ordnet die Lage ein und skizziert mögliche Bündnisse.

Bedeutung der kleineren Parteien

Ein Einzug der FDP gilt nach aktuellen Umfragedaten als sehr unwahrscheinlich. Offen bleibt hingegen, ob Bündnis 90/Die Grünen und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) die Fünf‑Prozent‑Hürde überwinden. Die Grünen lagen zuletzt exakt bei fünf Prozent, das BSW knapp darunter. Da viele Wahlberechtigte ihre Entscheidung erst kurzfristig treffen, bleibt die genaue Sitzverteilung bis zum Wahlabend unklar.

Realistische Optionen für eine Mehrheit

Als derzeit rechnerisch wahrscheinlichste Option gilt ein Dreierbündnis aus SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen unter Führung von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Voraussetzung dafür ist der Wiedereinzug der Grünen in den Landtag. Scheitern die Grünen an der Fünf‑Prozent‑Marke, wäre eine rot‑schwarze Minderheitsregierung aus SPD und CDU denkbar, die von der Linken toleriert werden könnte. Eine Fortführung der bisherigen rot‑roten Koalition als Minderheitsregierung erscheint hingegen unwahrscheinlich, da hierfür Stimmen der CDU zur Tolerierung fehlen würden.

Falls das BSW den Sprung ins Parlament schafft, hält Muno trotz gegenteiliger Aussagen des Landesvorstands auch Gespräche oder eine Tolerierung zwischen AfD und BSW für möglich. Er verweist darauf, dass zentrale Richtungsentscheidungen beim BSW auf Bundesebene getroffen werden.

Komplexe Regierungsbildung und enger Zeitrahmen

Unabhängig von der endgültigen Sitzverteilung gestaltet sich die Regierungsbildung schwieriger als in früheren Wahlperioden. Durch die Stärke der AfD, die von den übrigen Parteien als Koalitionspartner ausgeschlossen wird, verringert sich der Spielraum für stabile Mehrheiten deutlich. Die Landesverfassung setzt zudem einen engen Zeitrahmen: Der neue Landtag muss innerhalb von 30 Tagen nach der Wahl erstmals zusammentreten. Gelingt die Wahl einer Regierungsspitze innerhalb weiterer 30 Tage nicht, sind Neuwahlen vorgesehen.

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