Mit dem Ende der Stimmabgabe um 18.00 Uhr startet für die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in Mecklenburg‑Vorpommern die arbeitsintensivste Phase des Wahltages. Die Ermittlung der Ergebnisse erfordert höchste Sorgfalt. Kommt es zu Zahlendifferenzen, muss der gesamte Zählvorgang wiederholt werden. Das Innenministerium betont in seinen Verwaltungsvorschriften ausdrücklich: Genauigkeit hat Vorrang vor Schnelligkeit.
Öffentliche Auszählung unter klaren Schutzvorkehrungen
Die Auszählung ist öffentlich. Bürgerinnen und Bürger dürfen den Vorgang im Wahlraum beobachten, jedoch nicht eingreifen. Um Manipulationen oder Störungen auszuschließen, müssen die Wahlvorstände die Unterlagen abschirmen – etwa durch Tische als Barriere oder durch gezielte Beaufsichtigung. Einschränkungen sind nur zulässig, soweit sie für eine ordnungsgemäße Ergebnisermittlung notwendig sind.
Unter 30 Wähler: Urne bleibt geschlossen
Bevor die eigentliche Auszählung beginnt, wird die Zahl der abgegebenen Stimmen ermittelt. Haben in einem kleinen Stimmbezirk weniger als 30 Personen gewählt, bleibt die Urne ungeöffnet. Sie wird in ein zugewiesenes Wahllokal gebracht und dort unter die übrigen Stimmzettel gemischt. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Anonymität und des Wahlgeheimnisses.
Vier‑Stapel‑System für die Stimmzettel
Nach dem Öffnen der Urne werden die Stimmzettel entfaltet, gezählt und in vier Stapel sortiert: Stimmzettel, bei denen Erst‑ und Zweitstimme derselben Partei zugeordnet sind, Stimmzettel mit uneinheitlichen Stimmen oder nur einer abgegebenen Stimme, ungekennzeichnete und damit ungültige Stimmzettel, oder Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben oder keinem der anderen Stapel eindeutig zuzuordnen sind. Dieses System soll die anschließende Auszählung strukturieren und Fehler minimieren.
Auszählung im Vier‑Augen‑Prinzip
Die Auszählung erfolgt im Gegenseitigkeitsprinzip: Je zwei Mitglieder des Wahlvorstandes zählen jeden Stapel unter gegenseitiger Kontrolle. Bei Differenzen wird der Vorgang wiederholt. Erst wenn alle Zahlen übereinstimmen, werden die Ergebnisse in die amtlichen Listen eingetragen.
Meldung an die Gemeindewahlbehörde
Sind alle Stimmen erfasst, wird das Ergebnis im Wahlraum mündlich bekanntgegeben und telefonisch an die Gemeindewahlbehörde übermittelt. Anschließend werden Stimmzettel und Wahlscheine verpackt, versiegelt und übergeben. Erst dann endet die Arbeit im Wahllokal.
Vorläufiges Endergebnis oft erst nach Mitternacht
Parallel laufen die Daten aus den Regionen elektronisch bei der Landeswahlleitung ein. Dort werden sie in Tabellen eingepflegt und zum vorläufigen Endergebnis zusammengeführt. Bei der Landtagswahl 2021 wurde dieses erst weit nach Mitternacht veröffentlicht – ein Szenario, das sich auch diesmal wiederholen könnte.