Im Prozess um den gewaltsamen Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow hat die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Rostock mit ihrem Schlussplädoyer begonnen. Nach Auffassung der Anklage haben sich die Vorwürfe gegen die 30-jährige Gina H. im Verlauf der Beweisaufnahme bestätigt. Die Angeklagte bestreitet weiterhin, das Kind getötet zu haben. Ein Urteil wird für den 10. November erwartet.
Anklage stützt sich auf Indizien und Zeugenaussagen
Staatsanwalt Oliver Schley erklärte vor der 3. Strafkammer, aus Sicht der Anklage gebe es keine vernünftigen Zweifel an der Täterschaft von Gina H. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, Fabian am 10. Oktober 2025 heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen ermordet zu haben.
Laut Anklage soll Gina H. den Jungen aus der Wohnung seiner Mutter in Güstrow gelockt, zu einem abgelegenen Gewässer bei Klein Upahl gebracht und dort mit einem Messer getötet haben. Anschließend soll sie den Leichnam angezündet haben. Vier Tage nach seinem Verschwinden wurde Fabian tot aufgefunden. Die Angeklagte meldete den Fund selbst bei der Polizei. Ein Geständnis, unmittelbare Tatzeugen oder eine sichergestellte Tatwaffe gibt es nicht. Die Anklage stützt sich deshalb auf eine Reihe von Indizien, kriminaltechnischen Untersuchungen und Zeugenaussagen.
Blut- und Faserspuren im Mittelpunkt
Zu den Beweismitteln gehört ein kleiner Blutstropfen, der im Auto der Angeklagten entdeckt wurde und nach den Untersuchungsergebnissen Fabian zugeordnet wird. Außerdem fanden Ermittler Fasern, die möglicherweise von einer Jacke des Jungen stammen. An Kleidungsresten des Kindes wurden wiederum Fasern festgestellt, die mit einer Reiterhose in Verbindung gebracht werden. Gina H. soll am mutmaßlichen Tattag eine solche Hose getragen haben.
Weitere Fragen werfen nach Darstellung der Anklage die Aufenthaltsorte der Angeklagten, zeitweise fehlende Mobiltelefondaten und ihre wechselnden Angaben zum Auffinden des Leichnams auf. Auch eine Internetsuche nach dem Verhalten von Wildschweinen sowie Äußerungen über verbrannte Leichen, die vor Bekanntwerden entsprechender Ermittlungsergebnisse gefallen sein sollen, spielen in der Beweiswürdigung eine Rolle. Ob die einzelnen Indizien in ihrer Gesamtheit für eine Verurteilung ausreichen, muss das Gericht entscheiden.
Nebenklage fordert Feststellung besonderer Schuldschwere
Fabians Mutter tritt in dem Verfahren als Nebenklägerin auf. Ihre Rechtsanwältin Christine Habetha kündigte an, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld zu beantragen. Eine solche Feststellung hätte bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe erhebliche Auswirkungen auf die Voraussetzungen einer späteren Haftentlassung. Eine Aussetzung des Strafrestes nach 15 Jahren wäre dann nicht möglich.
Als mögliches Tatmotiv sieht die Staatsanwaltschaft einen Konflikt zwischen der Angeklagten und Fabians Vater. Dieser hatte sich im August 2025 von Gina H. getrennt. Nach der Anklagethese soll die Frau den Jungen getötet haben, um die Beziehung zu seinem Vater wiederherzustellen. Ein psychiatrischer Sachverständiger erörterte im Prozess weitere mögliche Motive, darunter eine Rachehandlung gegenüber dem Vater. Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass Gina H. aus psychiatrischer Sicht voll schuldfähig sei. Die Frage der Täterschaft ist davon unabhängig.
Verteidigung plädiert am Freitag
Die Angeklagte hat den Tatvorwurf während des Verfahrens mehrfach zurückgewiesen. Ihre Verteidigung will am Freitag in ihrem Schlussplädoyer die gegen Gina H. vorgebrachten Indizien bewerten und die Schlussfolgerungen der Staatsanwaltschaft infrage stellen.
Anschließend erhält die Angeklagte Gelegenheit zu ihrem letzten Wort. Die Urteilsverkündung ist für Dienstag, den 10. November, vorgesehen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für Gina H. die Unschuldsvermutung.