Beim geplanten Ersatzneubau der Wismarer Hochbrücke gibt es erhebliche Meinungsverschiedenheiten zwischen der Hansestadt und dem zuständigen Landesstraßenbauamt. Die Stadtverwaltung sieht ihre Interessen in den bisherigen Planungen nicht ausreichend berücksichtigt. Streitpunkte sind unter anderem wegfallende Parkplätze, die Gestaltung der Verkehrsknotenpunkte und die Verteilung der Baukosten. Am Dienstag, dem 3. November, soll sich die Bürgerschaft in einer Sondersitzung mit den Einwendungen beschäftigen.
Stadt sieht frühere Absprachen nicht berücksichtigt
Nach Auffassung der Stadtverwaltung wurden die Interessen Wismars bei der Planung des Brückenneubaus nicht ordnungsgemäß ermittelt, bewertet und gegeneinander abgewogen. Das geht aus einem Dokument der Verwaltung hervor, in dem mehrere Kritikpunkte an den bisherigen Planungen aufgeführt werden.
Ein wesentlicher Streitpunkt betrifft einen Parkplatz, der durch den Neubau der Hochbrücke wegfallen soll. Nach Darstellung der Stadt war zuvor über einen Ersatz gesprochen worden. In den aktuellen Planungen sei eine entsprechende Lösung jedoch nicht vorgesehen. Auch bei der Gestaltung der Kreuzungen an beiden Enden der Hochbrücke sieht die Verwaltung Abweichungen von früheren Abstimmungen. Welche konkreten Änderungen die Stadt fordert, soll im Rahmen der weiteren Beratungen geklärt werden.
Unstimmigkeiten bei der Kostenverteilung
Neben den verkehrlichen Fragen gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, wer welche Kosten des Bauvorhabens übernehmen soll.
Die Stadtverwaltung verweist darauf, dass auch hierzu zuvor andere Absprachen getroffen worden seien. Die aktuelle Planung entspreche aus ihrer Sicht nicht in allen Punkten den bisherigen Vereinbarungen.Damit betreffen die Einwendungen nicht nur die bauliche Gestaltung der neuen Hochbrücke, sondern auch die finanziellen Auswirkungen des Projekts auf die Hansestadt.
Bürgerschaft berät am Dienstag in Sondersitzung
Am 3. November soll die Wismarer Bürgerschaft in einer Sondersitzung darüber beraten, welche Einwendungen offiziell an das Land übermittelt werden. Die Stadt hat dafür mehrere Kritikpunkte zusammengestellt. Mit der Stellungnahme will sie erreichen, dass ihre Belange im weiteren Planungsverfahren berücksichtigt werden. Eine abschließende Entscheidung über die strittigen Fragen ist mit der Sondersitzung noch nicht verbunden.
Landesstraßenbauamt prüft Einwände erst nach Fristende
Das zuständige Landesstraßenbauamt will sich nach eigenen Angaben erst nach Ablauf der Einwendungsfrist Ende November mit den vorgebrachten Kritikpunkten befassen. Bis dahin bleibt offen, ob und in welchem Umfang die Planungen für den Ersatzneubau verändert werden.
Die Hochbrücke gehört zu den wichtigen Verkehrsverbindungen in Wismar. Entsprechend weitreichend sind die Auswirkungen des geplanten Neubaus auf die Verkehrsführung und die angrenzenden Bereiche der Stadt. Ob die Einwendungen der Hansestadt zu Änderungen am bisherigen Entwurf führen, wird sich erst im weiteren Verfahren zeigen.