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Halloween in Wismar: Was heute erlaubt ist und wann aus Streichen Straftaten werden

Am heutigen Samstag treffen in Wismar zwei Anlässe aufeinander: der gesetzliche Reformationstag und Halloween. Während viele Kinder am Abend verkleidet durch die Wohngebiete ziehen, finden andernorts Partys und Veranstaltungen statt. Dabei gelten die üblichen gesetzlichen Regeln für Feiertage, Jugendschutz, Lärm und Sicherheit.

Geschäfte bleiben am Reformationstag geschlossen

Der 31. Oktober ist in Mecklenburg-Vorpommern ein gesetzlicher Feiertag. Deshalb bleiben die meisten Supermärkte, Einkaufszentren und Einzelhandelsgeschäfte in Wismar geschlossen. Für Tankstellen, bestimmte Bäckereiverkäufe und weitere gesetzlich geregelte Ausnahmen gelten Sonderbestimmungen. Restaurants und Gaststätten dürfen grundsätzlich öffnen.

Anders als an besonders geschützten stillen Feiertagen besteht am Reformationstag in Mecklenburg-Vorpommern kein allgemeines Tanzverbot. Halloween-Partys und Musikveranstaltungen sind daher grundsätzlich möglich. Allerdings gelten weiterhin die allgemeinen Vorschriften zum Lärmschutz. Insbesondere ab 22.00 Uhr ist auf die Nachtruhe Rücksicht zu nehmen. Auch vorher darf vermeidbarer, erheblicher Lärm nicht unbegrenzt verursacht werden.

Eierwerfen und beschädigte Autos sind keine harmlosen Streiche

Der Halloween-Brauch „Süßes oder Saures“ gehört für viele Kinder zum Abendprogramm. Rechtliche Grenzen sind allerdings schnell erreicht, wenn aus einem Streich ein Schaden entsteht. Wer Hausfassaden mit Eiern bewirft und dadurch beschädigt, Autos zerkratzt, Pflanzen herausreißt oder fremdes Eigentum beschmiert, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Je nach Einzelfall kommt eine Sachbeschädigung infrage.

Besonders gefährlich ist das Entfernen von Schacht- oder Gullydeckeln. Dadurch können schwere Unfälle entstehen. Ein solches Verhalten kann als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr strafbar sein. Kinder unter 14 Jahren sind in Deutschland strafunmündig. Das bedeutet jedoch nicht, dass entstandene Schäden grundsätzlich ohne Folgen bleiben. Zivilrechtliche Ersatzansprüche sind möglich. Eltern haften allerdings nicht automatisch, sondern insbesondere dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Vorsicht bei täuschend echten Waffenattrappen

Auch bei Halloween-Kostümen gibt es rechtliche Grenzen. Wer eine täuschend echt aussehende Schusswaffenattrappe mitführt, kann gegen das Waffengesetz verstoßen. Sogenannte Anscheinswaffen dürfen grundsätzlich nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Das betrifft beispielsweise bestimmte Softair-Waffen und realistisch gestaltete Waffenattrappen. Nicht jedes deutlich erkennbare Spielzeug fällt unter dieses Verbot.

Bei öffentlichen Tanzveranstaltungen gelten außerdem die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen solche Veranstaltungen grundsätzlich nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person besuchen. Für 16- und 17-Jährige gilt ohne entsprechende Begleitung grundsätzlich eine Grenze von 24.00 Uhr. Ein sogenannter Muttizettel allein ersetzt die erforderliche Begleitung nicht.

Autofahrer sollten in Wohngebieten besonders aufmerksam sein

Wenn es am Abend dunkel wird, sind in Wismar zahlreiche verkleidete Kinder unterwegs. Besonders in Wohngebieten wie Wendorf, Friedenshof, Dargetzow und Kagenmarkt sollten Autofahrer deshalb mit Kindern rechnen, die unvermittelt zwischen parkenden Fahrzeugen auf die Straße treten. Dunkle Kostüme können die Sichtbarkeit zusätzlich erschweren. Reflektoren, kleine Taschenlampen oder andere gut sichtbare Elemente helfen dabei, Kinder im Straßenverkehr früher zu erkennen.

Eltern sollten insbesondere mit jüngeren Kindern besprechen, dass Straßen nur an übersichtlichen Stellen überquert werden und fremde Grundstücke nicht ohne Erlaubnis betreten werden dürfen. Wer am Halloween-Abend unterwegs ist, sollte außerdem die Nachtruhe der Anwohner respektieren. Klingelt niemand zurück oder bleibt eine Haustür geschlossen, ist das zu akzeptieren. Ein Anspruch auf Süßigkeiten besteht nicht.

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