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Führerschein-Umtausch in Nordwestmecklenburg: Diese Autofahrer müssen bis Januar 2027 handeln

Autofahrer in Nordwestmecklenburg sollten einen Blick auf ihren Führerschein werfen. Wer einen EU-Kartenführerschein besitzt, der zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 31. Dezember 2004 ausgestellt wurde, muss das Dokument bis zum 19. Januar 2027 umtauschen. Darauf macht die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg aufmerksam. Wer die Frist versäumt, riskiert bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld.

Die Behörde empfiehlt, den Umtausch möglichst frühzeitig zu beantragen. Gerade kurz vor Ablauf der Frist könnte es zu längeren Wartezeiten bei der Terminvergabe und Bearbeitung kommen.

Was kostet der neue Führerschein?

Für den Umtausch werden Verwaltungsgebühren in Höhe von 26,50 Euro fällig. Wer sich den neuen Kartenführerschein bequem nach Hause schicken lassen möchte, kann zusätzlich den Direktversand für 6,32 Euro nutzen. Insgesamt kostet der Umtausch mit Postzustellung somit 32,82 Euro.

Termine können über den Online-Terminservice des Landkreises gebucht werden. Die Fahrerlaubnisbehörde schaltet Termine jeweils bis zu drei Monate im Voraus frei. Für die Beantragung müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden:

  • Ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Der bisherige Führerschein
  • Ein biometrisches Lichtbild

Warum müssen Führerscheine überhaupt umgetauscht werden?

Hinter dem Pflichtumtausch stehen EU-weite Vorgaben. Bis 2033 sollen sämtliche Führerscheine in der Europäischen Union einheitlich und möglichst fälschungssicher sein. Außerdem sollen die Dokumente in einer zentralen Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu erschweren.

Damit nicht Millionen Autofahrer gleichzeitig einen neuen Führerschein beantragen, erfolgt der Austausch in Deutschland schrittweise. Entscheidend sind je nach Führerscheinart das Ausstellungsjahr oder das Geburtsjahr des Inhabers.

Sonderregelung für ältere Autofahrer

Eine wichtige Ausnahme gilt für Menschen, die vor 1953 geboren wurden. Sie haben unabhängig vom Ausstellungsjahr ihres Führerscheins bis zum 19. Januar 2033 Zeit für den Umtausch.

Wichtig ist außerdem: Mit Ablauf der Umtauschfrist verliert nicht die Fahrerlaubnis ihre Gültigkeit, sondern lediglich das alte Führerscheindokument. Eine erneute Fahrprüfung ist für den regulären Pflichtumtausch nicht erforderlich.

Der Landkreis Nordwestmecklenburg rät allen betroffenen Autofahrern, rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren, damit der neue Führerschein vor Ablauf der Frist vorliegt.

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