Freitag, 30.Januar 2026
-2.1 C
Wismar

anzeige

informationen unserer partner

... schon entdeckt?

Das könnte dich auch interessieren

inside

news aus deinem programm

audio.news+

die themen aus der redaktion

Abwassergebühren: Versand an Eigentümergemeinschaften rechtlich umstritten

In Wismar verschickt der Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb (EVB) Abwassergebührenbescheide bei Gemeinschaftsgrundstücken – etwa Wohnungseigentümergemeinschaften – nicht an einzelne Eigentümer, sondern gebündelt an die Gemeinschaft beziehungsweise deren Hausverwaltung.

Das war auch am Donnerstag Thema in der aktuellen Sitzung der Bürgerschaft. Eine entsprechende Anfrage lag vor – und Senator Michael Berkhahn las die Antworten vor. Begründet, so Berkhahn, wird dies mit dem hohen Verwaltungsaufwand bei Einzelbescheiden. Juristisch ist dieses Vorgehen jedoch nicht in allen Fällen eindeutig abgesichert.

Rechtliche Ausgangslage

Nach der Abwassergebührensatzung der Hansestadt Wismar gilt grundsätzlich der Grundstückseigentümer als Gebührenschuldner. Bei Eigentümergemeinschaften sieht die Stadt eine gesamtschuldnerische Haftung vor, sodass ein Sammelbescheid an die Gemeinschaft möglich sein soll. In der Praxis wird häufig die Hausverwaltung als Zustellbevollmächtigte genutzt.

Streitpunkt Bestimmtheit des Bescheids

Gerichte in mehreren Bundesländern haben in vergleichbaren Fällen entschieden, dass ein Gebührenbescheid nur dann wirksam ist, wenn klar erkennbar ist, wer Gebührenschuldner ist. Wird ein Bescheid lediglich an eine „Gemeinschaft“ adressiert, ohne die einzelnen Eigentümer eindeutig zu benennen oder deren Haftungsanteile nachvollziehbar zu machen, kann dies rechtlich angreifbar sein. Auch in Mecklenburg‑Vorpommern betonen Verwaltungsgerichte regelmäßig die Pflicht zur inhaltlichen Bestimmtheit.

Situation in Wismar

Mit Einführung der gesplitteten Abwassergebühr gab es vermehrt Rückfragen von Eigentümergemeinschaften. Der EVB hält am Verfahren der Sammelbescheide fest und verweist auf die Satzung sowie die praktische Notwendigkeit bei der Abrechnung von Niederschlagswasser. Unzulässig wird das Verfahren jedoch dann, wenn der Bescheid nicht mehr erkennen lässt, wer konkret Gebührenschuldner ist oder wie sich die Forderung zusammensetzt. Und genau das sollten Betroffene jetzt schnellstens prüfen.

lass' uns dir doch helfen

Mit einem Stichwort oder auch nur einem Namen findest du, wonach du suchst

Unser gesamtes Archiv mit tausenden Artikeln, Beiträgen und zahlreichen Informationen steht dir bei der Suche zur Verfügung. Dabei stehen dir alle Bereiche wie z.B. Politik, Sport, Wirtschaft oder Rostock, Schwerin, Wismar zur Verfügung.