Samstag, 20.April 2024 | 16:50

Acht Jahre Haft für Missbrauch der Stieftochter

Share

Wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter ist ein Mann aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg zu acht Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden.

Die Richterinnen und Richter am Landgericht Schwerin sahen es am Donnerstag als erwiesen an, dass der heute 60-Jährige sich an seiner anfangs 13 Jahre alten Stieftochter zwischen 2016 und 2021 in neun Fällen vergangen hat.

Mit seinem Strafmaß folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hingegen wollte einen Freispruch, da sie Zweifel an den Aussagen des Opfers vorbrachte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Mädchen sei über mehrere Jahre dem Stiefvater ausgeliefert gewesen, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Auch sei es von seiner Familie im Stich gelassen worden. Das Gericht stützte sein Urteil vor allem auf die Aussagen des Mädchens, die es als glaubwürdig einschätzte. Als weitere Indizien für den sexuellen Missbrauch wertete das Gericht Chat-Nachrichten und pornografische Inhalte, die die Polizei auf dem Handy und dem Computer des Angeklagten gefunden hatte.

Strafverschärfend kam für den 60-Jährigen hinzu, dass er vor 24 Jahren schon einmal wegen sexuellen Kindesmissbrauchs zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden war. In 31 Fällen hatte er sich an der Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin vergangen.

Seine jetzige Stieftochter berichtete als Zeugin vor Gericht von zahlreichen Übergriffen in der elterlichen Wohnung. Sie habe sich gewehrt, sei als Kind aber dem großen, kräftigen Stiefvater unterlegen gewesen. “Er hat sich genommen, was er wollte”, sagte sie über ihren Stiefvater. Als sie sich ihrer Mutter einmal anvertraute, habe diese ihr nicht geglaubt.

Der Angeklagte hatte sich während des Prozesses nicht zu den Vorwürfen geäußert. Seine Verteidiger äußerten Zweifel an den Vorwürfen der Stieftochter und forderten einen Freispruch. Sie prüfen nach eigenen Angaben, ob sie Revision beantragen. Die inzwischen 19-Jährige leide möglicherweise an einer Borderline-Störung, was zu unbewussten falschen Bezichtigungen führen könne. Das Gericht wies diese Argumentation zurück.

Folge uns...

lass' uns dir doch helfen

Mit einem Stichwort oder auch nur einem Namen findest du, wonach du suchst

Unser gesamtes Archiv mit tausenden Artikeln, Beiträgen und zahlreichen Informationen steht dir bei der Suche zur Verfügung. Dabei stehen dir alle Bereiche wie z.B. Politik, Sport, Wirtschaft oder Rostock, Schwerin, Wismar zur Verfügung.