Rund ein Jahr nach dem Tod eines Jägers bei einer Gemeinschaftsjagd in Mustin (Landkreis Ludwigslust‑Parchim) hat die Staatsanwaltschaft Schwerin Anklage erhoben. Ein 51‑jähriger Mann aus dem Landkreis Cloppenburg muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten, wie ein Sprecher der Behörde bestätigte.
Gutachten: Schuss stammt mutmaßlich aus Waffe des Beschuldigten
Ein waffentechnisches Gutachten des Landeskriminalamtes hatte bereits früh ergeben, dass der tödliche Schuss sehr wahrscheinlich aus der Waffe des Beschuldigten abgefeuert wurde. Der 51‑Jährige und das 48‑jährige Opfer – ebenfalls aus dem Landkreis Cloppenburg – befanden sich während der Jagd jeweils auf Hochsitzen, rund 200 Meter voneinander entfernt.
„Er dachte, er zielt auf Wild“
Der Beschuldigte gab laut Staatsanwaltschaft an, er sei davon ausgegangen, auf Wild zu schießen. Der zentrale Vorwurf lautet daher, dass er sich nicht ausreichend vergewissert habe, worauf er tatsächlich zielte. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft: „Er dachte, dass er auf Wild zielt. Der Vorwurf ist, dass er das nicht sorgfältig geprüft hat.“
Dunkelheit erschwerte Sicht – Opfer starb sofort
Der Vorfall ereignete sich im Januar 2025 am Abend, als es bereits dunkel war. Das Opfer wurde von der Kugel in den Hals getroffen und starb noch am Tatort.
3D‑Rekonstruktion des Tatorts
Wie die Aussage des Beschuldigten mit der Tatsache zusammenpasst, dass sich das Opfer auf einem Hochsitz befand, konnte die Staatsanwaltschaft nicht abschließend erklären. Eine 3D‑Tatortrekonstruktion habe jedoch keine Widersprüche zu seiner Darstellung ergeben.
Amtsgericht Ludwigslust zuständig
Der Fall wird nun vor dem Amtsgericht Ludwigslust verhandelt. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht noch aus.