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Beflaggung zum Gedenktag der Opfer des Nationalsozialismus

Am Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar wird auch in Mecklenburg-Vorpommern landesweit an öffentlichen Gebäuden auf Halbmast beflaggt.

Das Land erinnere damit an die Millionen Menschen, die während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft entrechtet, verfolgt und ermordet wurden, teilte das Innenministerium mit. Die Beflaggung der Dienstgebäude des Landes unterstreiche die Bedeutung dieses Tages als staatlichen und gesellschaftlichen Gedenktag.

„Der 27. Januar mahnt uns, die Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus wachzuhalten und jeder Form von Antisemitismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit entschieden entgegenzutreten“, sagte Innenminister Christian Pegel (SPD). „Diese Verantwortung ergibt sich aus der deutschen – unserer – Geschichte. Erinnerung ist keine Frage der Vergangenheit, sondern eine Verpflichtung für Gegenwart und Zukunft.“ Gerade in Zeiten, in denen demokratische Werte wieder verstärkt unter Druck geraten, sei es unerlässlich, Haltung zu zeigen.

Der 27. Januar ist seit 1996 in ganz Deutschland der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Hintergrund ist die Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz durch sowjetische Truppen am 27. Januar 1945.

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